Hallo.
Für mich stellt sich folgende Frage wieder mal als Problem dar. Wäre sehr nett wenn Ihr mr hier weiterhelfen könntet.
Eine Person möchte in unserem Zuständigkeitsbereich gerne ein Pfandleihaus eröffnen.
Nun meine Frage:
Ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich oder ist das "nur" so eine § 38 GewO Geschichte
Oder ist das sogar als normale Anmeldung möglich
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