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Kim Olivia Maucher
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www.Fiat-126-Forum.de






Widerruf einer Dauererlaubnis Beschicker Wochenmarkt

Hallo Zusammen,

wir haben hier ein Problem mit einem Stammbeschicker. Dieser ist seit sehr vielen Jahren Beschicker von zwei unserer Wochenmärkte. Jedoch gab es von Anfang an immer Probleme mit dem Warensortiment, weil der Beschicker trotz mehrfacher Anschreiben immer mehr Waren anbietet, die von uns erlaubt wurden. Ebenfalls zahlt er nie seine Jahresmarktgebühr, diese müssen wir stets über Amtshilfe und Vollstreckungsbeamten einfordern. Neuerdings gibt es auch von Seiten der Lebensmittelüberwachung wiederholt Probleme, weil die Waren nicht richtig gekühlt werden.
Wir möchten diesem Marktbeschicker die "Erlaubnis" widerrufen. In unsere Marktsatzung stehen genau auch solche Gründe als wichtiger und gerechtfertiger Grund für einen Widerruf drin. Unsere Frage ist nun, ob dieser Widerruf einer bestimmten Form entsprechen muss? Muss hier ein richtiger VA geschrieben werden? Muss man erst eine Anhörung schreiben, oder kann man einfach direkt schreiben, dass er ab dem kommenden Jahr unseren Wochenmarkt nicht mehr beschicken darf?

Vielen herzlichen Dank schonmal für die Antworten.
1 23.07.2009 10:21
Solon
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h.bscher   Zeige h.bscher auf Karte h.bscher ist männlich
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Anhörung würde ich durchführen, § 28 I VwVfG.
Und dann den Widerruf der Erlaubnis auf jedenfall schriftlich mit Rechtsbehelf etc.

__________________
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2 23.07.2009 10:51 h.bscher ist offline E-Mail an h.bscher senden Homepage von h.bscher Beiträge von h.bscher suchen
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