unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Qi Gong » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Qi Gong
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.702.998
Nächster Level: 7.172.237

469.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Qi Gong

Hallo nach Deutschland,

wenn jemand Qi gong (schreibt man das so) anbietet, ist das ein Gewerbe?

Ich sage ja: Weil kein Heilberuf im Sinne des § 6. Die Dame meint nun, sie würde Qi Gong lehren und damit sei es ein nichtanzeigepflichtiges Lehrergewerbe. Ich meine darunter würden nur "hochwertige" Lehrberufe, also der der Kulturhoheit der Länder im Rahmen des Schulwesen unterstellte organisierte öffentliche und private Unterricht.

Diskussion hin und her mit der Dame. In keiner Stadt müsse man eine Gewerbeanzeige vornehmen. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren. Wer kann mir weiterhelfen.

Übrigens "Reiki" steht sogar bei go.nrw.de als Gewerbe drin und für mich ist das nichts anderes.
1 10.11.2008 08:57 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
Doppel-As


images/avatars/avatar-506.jpg

Dabei seit: 14.07.2006
Beiträge: 113
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 734.860
Nächster Level: 824.290

89.430 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Qi Gong

Hallo Claudia,

Die Tätigkeit fällt m.E. nicht unter die freie Unterrichtstätigkeit.

Es gibt ein Urteil des BGH Bad.-Württ. wonach eine Yoga-Schule gewerblich ist. Yoga entstammt der indischen Medizin, Qi Gong (es gibt mehrere Schreibweisen) entstammt der chinesischen Medizin. Beide Methoden umfassen Begungsübungen, die der Gesunderhaltung dienen. Daher ist für mich das Urteil anwendbar.

Sollte die Dame Qi Gong therapeutisch anwenden, was auch möglich ist, braucht sie eine HP-Erlaubnis
.
Für den Fall, dass sie mit einer persönlichen Dienstleistung höherer Art argumentiert, so lass Dir Nachweise über die Ausbildung vorlegen.

Viele Grüße
Gaby
2 11.11.2008 08:39 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.052.209
Nächster Level: 13.849.320

1.797.111 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Qi Gong

Da stellen wir uns mal ganz dumm und sagen: Gewerbe ist nach ständiger RSpr. jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit... ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und Verwaltung eigenen Vermögens. Freie Berufe stellen dabei eine freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Ausbildung verlangen, dar. Sind wir bei der persönlichen Dienstleistung höherer Art und da kommt es darauf an, ob diese Dienstleistung eine höhere Bildung erfordert. Darunter ist nun grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Nachzulesen beim BVerwG im Beschluss vom 16.02.1995 (GewA 1995, 152, 153). Und weil denn "höhere Bildung" dieses Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert, ist schon eine Yoga-Schule schlicht und einfach Gewerbe. So das OVG NRW am 29.03.2001 (GewA 2001, 293). Also dürfte Qi Gong ebenfalls Gewerbe sein. Nur King Kong nicht, aber das ist eine andere Geschichte...

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
3 11.11.2008 13:36 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.702.998
Nächster Level: 7.172.237

469.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Hilfe, jetzt geht es weiter: "Ich mache Ayuveda-Behandlungen", dafür brauche ich doch kein Gewerbe anmelden. ja, was ist denn hier in Löhne los, stacheln sich jetzt die nicht anerkannten Heilberufe auf?

Ich kann mir vorstellen, dass hier doch nichts anderes gilt, als für Reiki, Qi Gong, Yoga und was es da noch alles auf dem Markt geben kann.
4 12.11.2008 08:32 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
Haudegen


images/avatars/avatar-295.gif

Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.561.727
Nächster Level: 3.609.430

47.703 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nach meinem Wissenstand ist das genauso zu handhaben.

Ayurveda-Behandlungen bekommt man ja auch schon in verschiedenen Kosmetiksalons. Das hat irgendwas mit ganzheitlichen Behandlungen, auch Kopfguss mit Öl, verschiedenen ätherischen Ölen usw. zu tun. Eine extra Erhährungslehre gehört zu Ayurveda auch dazu. Ich habe mich bisher nicht intensiver mit den Hintergründen befasst.
Aber von der Tätigkeit her fällt das unter kosmetische Behandlungen, Wellness-Massage usw., ist also gewerberechtlich demnach meldepflichtig.

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
5 12.11.2008 08:51 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.257.334
Nächster Level: 7.172.237

914.903 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Stimmt, in Indien und Sri Lanka ist das zwar ein geschützter Studiengang, hier kann man Ayurveda allerdings theoretisch ganz ohne Vorbildung ausüben. Das wird wohl nicht vorkommen, denn es gibt mittlerweile zahlreiche Kurse und Fortbildungen in diesem Bereich.

Viele Grüße
A. Thien
6 12.11.2008 08:51 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.052.209
Nächster Level: 13.849.320

1.797.111 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Qi Gong

Übrigens hatten wir Heilberufe auch schon mal hier zum Thema.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
7 14.11.2008 13:50 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.702.998
Nächster Level: 7.172.237

469.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Nach allem bin ich jetzt zu dem ERgebnis gekommen, dass bei Qi Gong weder eine persönliche Dienstliestung höherer Art vorliegt, noch das § 6 über die Heilberufe oder das Unterrichtswesen in Betracht kommt. Jetzt werde ich es der Dame schreiben. Hilfe, Frau von einem sehr interessanten Parteimitglied.

Ich hoffe ihr fallt mir nicht alle in den Rücken, wenn es denn schief geht.
8 15.12.2008 13:35 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.052.209
Nächster Level: 13.849.320

1.797.111 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Reiki... Qi Gong... Ayurveda...
Hat eigentlich auch jemand Erfahrung mit Kamasutra?

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
9 15.12.2008 13:39 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 972
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.702.998
Nächster Level: 7.172.237

469.239 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Privat oder gewerberechtlich? ;-))
10 15.12.2008 13:40 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.052.209
Nächster Level: 13.849.320

1.797.111 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







sowohl, als auch...

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
11 15.12.2008 13:41 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Qi Gong

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 247.989 | Views gestern: 384.399 | Views gesamt: 893.546.254


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 163 | Gesamt: 0.214s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%