Qi Gong |
C. Schröder
König
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Hallo nach Deutschland,
wenn jemand Qi gong (schreibt man das so) anbietet, ist das ein Gewerbe?
Ich sage ja: Weil kein Heilberuf im Sinne des § 6. Die Dame meint nun, sie würde Qi Gong lehren und damit sei es ein nichtanzeigepflichtiges Lehrergewerbe. Ich meine darunter würden nur "hochwertige" Lehrberufe, also der der Kulturhoheit der Länder im Rahmen des Schulwesen unterstellte organisierte öffentliche und private Unterricht.
Diskussion hin und her mit der Dame. In keiner Stadt müsse man eine Gewerbeanzeige vornehmen. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren. Wer kann mir weiterhelfen.
Übrigens "Reiki" steht sogar bei go.nrw.de als Gewerbe drin und für mich ist das nichts anderes.
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1
10.11.2008 08:57 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Hallo Claudia,
Die Tätigkeit fällt m.E. nicht unter die freie Unterrichtstätigkeit.
Es gibt ein Urteil des BGH Bad.-Württ. wonach eine Yoga-Schule gewerblich ist. Yoga entstammt der indischen Medizin, Qi Gong (es gibt mehrere Schreibweisen) entstammt der chinesischen Medizin. Beide Methoden umfassen Begungsübungen, die der Gesunderhaltung dienen. Daher ist für mich das Urteil anwendbar.
Sollte die Dame Qi Gong therapeutisch anwenden, was auch möglich ist, braucht sie eine HP-Erlaubnis
.
Für den Fall, dass sie mit einer persönlichen Dienstleistung höherer Art argumentiert, so lass Dir Nachweise über die Ausbildung vorlegen.
Viele Grüße
Gaby
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2
11.11.2008 08:39 |
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Solon
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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Da stellen wir uns mal ganz dumm und sagen: Gewerbe ist nach ständiger RSpr. jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit... ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und Verwaltung eigenen Vermögens. Freie Berufe stellen dabei eine freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Ausbildung verlangen, dar. Sind wir bei der persönlichen Dienstleistung höherer Art und da kommt es darauf an, ob diese Dienstleistung eine höhere Bildung erfordert. Darunter ist nun grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Nachzulesen beim BVerwG im Beschluss vom 16.02.1995 (GewA 1995, 152, 153). Und weil denn "höhere Bildung" dieses Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert, ist schon eine Yoga-Schule schlicht und einfach Gewerbe. So das OVG NRW am 29.03.2001 (GewA 2001, 293). Also dürfte Qi Gong ebenfalls Gewerbe sein. Nur King Kong nicht, aber das ist eine andere Geschichte...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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3
11.11.2008 13:36 |
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C. Schröder
König
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Hilfe, jetzt geht es weiter: "Ich mache Ayuveda-Behandlungen", dafür brauche ich doch kein Gewerbe anmelden. ja, was ist denn hier in Löhne los, stacheln sich jetzt die nicht anerkannten Heilberufe auf?
Ich kann mir vorstellen, dass hier doch nichts anderes gilt, als für Reiki, Qi Gong, Yoga und was es da noch alles auf dem Markt geben kann.
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4
12.11.2008 08:32 |
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Bresgen
Haudegen
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Nach meinem Wissenstand ist das genauso zu handhaben.
Ayurveda-Behandlungen bekommt man ja auch schon in verschiedenen Kosmetiksalons. Das hat irgendwas mit ganzheitlichen Behandlungen, auch Kopfguss mit Öl, verschiedenen ätherischen Ölen usw. zu tun. Eine extra Erhährungslehre gehört zu Ayurveda auch dazu. Ich habe mich bisher nicht intensiver mit den Hintergründen befasst.
Aber von der Tätigkeit her fällt das unter kosmetische Behandlungen, Wellness-Massage usw., ist also gewerberechtlich demnach meldepflichtig.
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Et kütt, wie et kütt !
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5
12.11.2008 08:51 |
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Antonia Thien
König
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Stimmt, in Indien und Sri Lanka ist das zwar ein geschützter Studiengang, hier kann man Ayurveda allerdings theoretisch ganz ohne Vorbildung ausüben. Das wird wohl nicht vorkommen, denn es gibt mittlerweile zahlreiche Kurse und Fortbildungen in diesem Bereich.
Viele Grüße
A. Thien
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6
12.11.2008 08:51 |
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Sigi2910
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Übrigens hatten wir Heilberufe auch schon mal hier zum Thema.
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7
14.11.2008 13:50 |
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C. Schröder
König
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Nach allem bin ich jetzt zu dem ERgebnis gekommen, dass bei Qi Gong weder eine persönliche Dienstliestung höherer Art vorliegt, noch das § 6 über die Heilberufe oder das Unterrichtswesen in Betracht kommt. Jetzt werde ich es der Dame schreiben. Hilfe, Frau von einem sehr interessanten Parteimitglied.
Ich hoffe ihr fallt mir nicht alle in den Rücken, wenn es denn schief geht.
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8
15.12.2008 13:35 |
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Sigi2910
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Reiki... Qi Gong... Ayurveda...
Hat eigentlich auch jemand Erfahrung mit Kamasutra?
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Siegbert Morlock
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9
15.12.2008 13:39 |
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C. Schröder
König
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Privat oder gewerberechtlich? ;-))
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10
15.12.2008 13:40 |
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Sigi2910
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sowohl, als auch...
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11
15.12.2008 13:41 |
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