Lotto informiert: Bwin.com vor dem Aus in Deutschland
Münster, 11. September 2008. Das Landgericht (LG) Köln hat heute die Klage von bwin International Ltd. (bwin.com) gegen die Zwangsvollstreckung zur Unterbindung seines in Deutschland illegalen Glücksspielangebotes im Internet abgewiesen (Az. 31 O 605/04 SH I). Damit kommen auf bwin.com nun Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu, falls es sein in Deutschland illegales Internetangebot nicht einstellt.
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