Laut § 3 LadSchlG muss der Laden für Kunden ab 20 Uhr geschlossen sein. Sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, Ihre Kunden 20 Uhr "rauszuschmeißen" oder gibt es da eine Art Toleranzzeit, bis die Kunden mit dem Einkauf fertig sein müssen?
Und eine weitere Frage: Dürfen Kunden während der Ladenschlusszeit (z.B. sonntags) ins Geschäft und sich umschauen (kein offizieller Schau-Sonntag o.ä.)?
Ich hoffe der Chef nennt Sie nicht so und dies hat auch nichts mit Äußerlichkeiten zu tun
. Manche Kröten haben eine giftige Haut. In Australien gibt es sogar spezielle Krötenjäger.
Scherz beiseite, die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen weiter bedient werden (§ 3 Satz 3 LadSchlG).
Für die Veranstaltung von Schausonntagen etc. gibt es ein Merkblatt der IHK München und wohl auch der anderen IHK´s.
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