Imbissstand/Standplatz/Erlaubnis/Anmeldu
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elektra
Grünschnabel
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Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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Imbissstand/Standplatz/Erlaubnis/Anmeldu
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Guten Tag sehr geehrte Foriker,
ich möchte gerne einen Imbiss im Reisegewerbe
betreiben.
Standorte könnten Solingen, Haan, Wuppertal, Remscheid, Wermelskirchen
und Umgebung sein.
Wochenmärkte und Trödelmärkte sind leider alle schon mit
mobilen Imbissen belegt.
Ich könnte von einem Bekannten einen Platz auf seinem Firmengelände,
im Gewerbegebiet bekommen. Er ist selbst Mieter und fragt seinem Vermieter nach der Erlaubnis.
Fragen:
1.) Ist in diesem Fall zusätzlich auch eine Erlaubnis für diesen Standplatz
beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt erforderlich?
2.)Welche Erlaubnis bezügl. der angefahrenen Verkaufsplätze braucht
denn ein Eiswagen, der einfach durch die Stadtfährt und überall für eine unterschiedliche Dauer anhält?
3.)Könnte ein Imbisswagen auch so umherfahren und verkaufen (angenommen
er sei stromunabhängig.)
Ich habe zur Zeit eine Reisegewerbekarte. Eingetragen ist der Verkauf
von Sachen des täglichen Bedarfs, und andere Einträge, aber nichts das mit
selbstzubereiteten Speisen zu tun hat.
Ich werde die Unterrichtung im Umgang mit Lebensmitteln bei der IHK
mitmachen, aber keine Gaststättenerlaubnis beantragen.
Fragen:
a.) Muss ich nun nur die Eintragung in die Reisegewerbskarte ergänzen /ändern lassen, oder gleich eine Neue (Kosten!) beantragen?
b.) Darf ich auch alkoholfreie Getränke (Kaffee) ausschänken, oder nur Dosen, Flaschen ectr. verkaufen.
c.) Darf ein Stehtisch dazugestellt werden, und dürfen die Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden?
d.) Ich habe hier im Forum gelesen, dass in einem Fall, eine Baugenehmigung für einen mobilen Stand, der sogar jeden Abend abgebaut werden würde, gefordert wurde!
Ist das die Regel? Habe ich also auch damit zu rechnen?
Möchte schon mal an Jeden ein herzliches Dankeschön ausprechen,
der seine Tips und Erfahrungen hier postet!
GLG!
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23.06.2008 13:40 |
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