Neuregelung Gewerbezentralregisterauszüge i. V. m. Vergabeverfahren |
Puz_zle
Foren Gott
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Neuregelung Gewerbezentralregisterauszüge i. V. m. Vergabeverfahren |
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aus Thüringen,
mit dem Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)
wurde u. a. auch § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
geändert.
Danach werden Gewerbezentralregisterauszüge durch eine Eigenerklärung der Bewerber/Bieter ersetzt bzw. der öffentliche Auftraggeber fordert nun selbst die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO an.
Weitere Infos dazu u. a. beim Deutschen Städte- und Gemeindebund
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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1
29.11.2007 20:04 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RE: Neuregelung Gewerbezentralregisterauszüge i. V. m. Vergabeverfahren |
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Moin zusammen!
Habe gestern auch ein entsprechendes Schreiben des Hess. Städtetages als Info erhalten und gleich an unser Baudezernat weiterleiten lassen.
Ob diese Regelung in jedem Fall zur Beschleunigung der Vergabeverfahren (über 30.000 EUR) beiträgt, lasse ich mal offen. Bisher mussten sämtliche an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Jetzt ist es aber so, dass erstmal geschaut wird, wer denn das wirtschaftlichste Angebot macht. Anschließend muss dann die Vergabestelle v. A. w. die GZR-Auskunft anfordern. Und was ist, wenn der wirtschaftlichste Bieter dann einen einschlägigen Eintrag hat? Dann fordert man die GZR-Auskunft für den nächstgünstigeren Bieter an. Wenn man Pech hat, geht das Spielchen noch 2-3 mal so weiter, bis man einen zuverlässigen Bieter findet, dem man den Auftrag erteilen kann. Und so lange warten alle beteiligten Bieter, bis die Zusage (oder Absage) vom Amt kommt. Und alle schimpfen wieder auf die langsame Vergabestelle....
Nach dem "alten" Recht wusste der Bieter schon zu Beginn, ob sich überhaupt eine Teilnahme lohnt oder ob man sich die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sparen kann. Schließlich hat der Bieter die Auskunft zuerst zu Gesicht bekommen und dann erst die Vergabestelle.
Grüße aus Nordhessen
Frank
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
29.11.2007 20:56 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: Neuregelung Gewerbezentralregisterauszüge i. V. m. Vergabeverfahren |
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Hallo Herr Fricke,
was die Wartezeit zwischen den einzelnen Anforderungen angeht - die kann man deutlich beschleunigen, indem man die Anfragen per Fax macht und auch um Antwort per Fax bittet. Das funktioniert, das habe ich auch bereits in dringenden Fällen ausprobiert und dauert ca. 2-3 Tage, manchmal sogar direkt.
Was den Bieter angeht - ich denke dass der auch so weiß, ob sich die Teilnahme lohnt. Eigentlich bekommt man mit, wenn man was angestellt hat.
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Et kütt, wie et kütt !
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30.11.2007 09:32 |
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ve-ru
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RE: Neuregelung Gewerbezentralregisterauszüge i. V. m. Vergabeverfahren |
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vielen Dank an puz.zle für die Info. Wir haben gleich mal unsere Bauleute informiert
Viele Grüße aus der Schillerstadt Rudolstadt
Kirsten Venz
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Kirsten Venz
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4
30.11.2007 10:13 |
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