Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine deutliche Reduzierung der materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen im Bereich der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine spürbare Entlastung der Industrie und der Landwirtschaft im Bereich immissionsschutzrechtlicher Anforderungen zu erreichen, um Freiräume für ein wirtschaftliches Engagement in Deutschland zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.
Im Sinne einer Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und einer materiellen Entlastung der Anlagenbetreiber sieht der Gesetzentwurf eine Änderung der Regelungen zum Erörterungstermin sowie des Anlagenkatalogs der 4. BImSchV vor. Die Anzahl immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen wird durch den Gesetzentwurf deutlich reduziert, zudem wird die Durchführung von Erörterungsterminen in Genehmigungsverfahren auf die erforderlichen Fälle beschränkt. In diesem Zusammenhang wird auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.
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