Tierbestatter |
Astrid Probst
Grünschnabel
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Hallo liebe Kollegen im Lande,
ich erbitte Ihre Meinung zu einer Gewerbeanmeldung als "Tierbestatter".
Handwerk oder nicht?
Liebe Grüße aus dem sonnigen Cottbus
und schon mal Danke im Voraus
Astrid Probst
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1
24.07.2007 13:18 |
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Solon
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Schwarzer
König
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nachdem ein "Menschenbestatter" allenfalls handwerksähnliches Gewerbe ist, sollte man die Latte für den Tierkörperbeseitiger nicht zu hoch hängen. Ich sag mal: kein Handwerk.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
24.07.2007 13:34 |
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Solon
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OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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Hallo aus der BUGA-Stadt Gera,
da der Tierbestatter o. ä. nicht in den Verzeichnissen der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke oder der handwerksähnlichen Gewerbe aufgeführt ist, will ich mal behaupten, dass es kein Handwerk ist.
Der Ordnungsandy
__________________
für Ihre Aufmerksamkeit
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3
25.07.2007 11:30 |
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Astrid Probst
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo Ihr beiden Herren!
Ich danke ganz herzlich für Eure Antworten. Ich sehe es ja ebenso. War nur noch mal um sicher zu gehen!
Liebe Grüße aus Cottbus
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4
25.07.2007 11:43 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Möglicherweise ist für den Tierbestatter für die Ausübung eine Erlaubnis des Veterinäramtes erforderlich.
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5
25.07.2007 15:55 |
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