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Kaiser
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BFH: – 2 BvE 1/06; 2 BvE 2/06; 2 BvE 3/06; 2 BvE 4/06 – Urteil vom 04.07.2007 |
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Endlich Schluss mit den Sonder- und Ausnahmeregelungen gleich welcher Art von Politikern/Abgeordneten!
Pressemitteilung Nr. 73/2006 vom 4. Juli 2007
Aus der Pressemitteilung: Mit der Freiheit des Mandats (Art. 38 Abs. 1 GG) sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden, deren Reichweite durch das Gebot, die Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren, bestimmt und begrenzt wird. Zu den Pflichten eines Abgeordneten gehört es, dass er in einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren Erfüllung gewährleistet. Dabei verlangt die parlamentarische Demokratie einer höchst komplizierten Wirtschafts- und Industriegesellschaft vom Abgeordneten mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit.
Pressemitteilung unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/p.../bvg07-073.html
Urteil gefunden unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106
.html
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04.07.2007 14:27 |
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