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Zum Ende der Seite springen Club & Gaststätte
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junghans junghans ist männlich
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Club & Gaststätte

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wo die Unterschiede zwischen einem Club und einer Gaststätte liegen.
Dürfen in einem Club auch Geldspielgeräte und Unterhaltungsgeräte aufgestellt werden und Alkohol ausgeschenkt werden.

Viele Gastwirte wollen Ihre Gaststätten in Clubs umwandeln. Ist das möglich.

Viele Grüße
Junghans
1 26.06.2007 21:20 junghans ist offline E-Mail an junghans senden Beiträge von junghans suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Club & Gaststätte

Hallo aus Neuss,

Willkommen im Forum.

"Club" ist laut Kommentar "Michel/Kienzle/Pauly" Rdnr. 15 zu § 3 GastG keine besondere Betriebsform.

Vorausgesetzt, die Betreiber meinen mit "Club", dass dieser nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht wird, so ändert dies nichts an der Betriebsform "Schankwirtschaft", wenn gewerblich Alkohol ausgeschenkt werden soll.

Es könnte jedoch auch sein, dass ein Verein gegründet werden soll, um den Betrieb den Regelungen des § 23 Abs. 2 GastG zu unterwerfen.

In diesem Falle begehen die Damen und Herren Gastronomen jedoch einen Denkfehler. Auch in diesem Fall ist davon auszugehen, dass es sich um eine gewerblich geführte Gaststätte handelt und die Erlaubnis in diesem Fall vom Verein zu beantragen ist.

Letzte Möglichkeit wäre, dass in dem Betrieb die Anbahnung zum Geschlechtsverkehr ermöglicht werden soll. In diesem Fall könnte eine erlaubnispflichtige (aber auch erlaubnisfähige!) Änderung der Betriebsart vorliegen, s. auch hierzu "Michel/Kienzle/Pauly" Rdnr. 15 zu § 3 GastG.

In allen Fällen jedoch bedürfte es der Erlaubnis. Insofern ist natürlich auch die Automatenaufstellung und der Alkoholausschank möglich.

Sollte es sich wider Erwarten um etwas vollkommen neues handeln, bitte berichten.

Jürgen Schmitz

Jürgen Schmitz

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Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 27.06.2007 09:54 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
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junghans junghans ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von junghans


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Hallo nach Neuss,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn ich es richtig verstanden habe dann darf in einem sogenannten Club auch nicht mehr geraucht werden.

Viele Gastwirte möchte ihre Gaststätten mit einer Zugangskontrolle (Clubkarten) ausrüsten und dann weiterhin das Rauchen erlauben, Alkohol ausschenken und Speisen verkaufen.
So möchten Sie das Rauchverbot umgehen.

Wie ist Eure Meinung dazu.

Viele Grüße
Junghans

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von junghans: 27.06.2007 22:27.

3 27.06.2007 22:26 junghans ist offline E-Mail an junghans senden Beiträge von junghans suchen
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Ausgehend vom Nichtraucherschutzgesetz BW, das am 1.8.2007 in Kraft treten soll, scheint mir eine Umgehung des Rauchverbots in der Form nicht möglich. Jedenfalls ist formuliert:
In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November
1988 (BGBl. I S. 3419) unterliegt.


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4 05.07.2007 14:46 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Hi,

ich sehe das auch so wie der Kollege Sigi2910. Wir haben entsprechende Anfragen, die wir immer wieder bekommen, negativ beantwortet. Das Nichtrauscherschutzgesetz, das in Nds. zum 01.08. in Kraft treten soll, sieht eine derartige Umgehung des Gesetzes nicht vor.

Viele Grüße
A. Thien

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 05.07.2007 16:41.

5 05.07.2007 16:41 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Zitat:
Original von Antonia Thien
Das Nichtrauscherschutzgesetz, das in Nds. zum 01.08. in Kraft treten soll, sieht eine derartige Umgehung des Gesetzes nicht vor.

By the way: Haben wir eigentlich inhaltlich dasselbe Gesetz? Ich stelle das in BW kommende nebst Begründung mal ein.
Und gilt das Eure für Flat-Rate-Parties?

Dateianhang:
pdf LNRG.pdf (180 KB, 738 mal heruntergeladen)


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6 05.07.2007 16:53 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Ganz schnell noch für die Kollegin Antonia Thien:
Blumen Blumen Blumen

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7 05.07.2007 16:55 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Danke, danke.
Ob wir das gleiche Gesetz haben, weiß ich nicht, bei uns ist es aber so, dass das Rauchen in Gaststätten i.S. des GastG verboten sein wird (auch in Diskotheken und Festzelten). Allerdings können Gaststätten einen vollständig abgeschlossenen Nebenraum als Raucherraum kennzeichnen. Dies gilt nicht für Gaststätten, die mit Krankenhäuern, Schulen oder Einrichtungen nach § 45 Abs. 1 SGB VIII verbunden sind.

Gruß
Antonia
8 05.07.2007 17:03 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Geht so in Richtung unseres § 7, der da lautet:

Rauchfreiheit in Gaststätten
(1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November
1988 (BGBl. I S. 3419) unterliegt. Satz 1 gilt nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in vollständig getrennten Nebenräumen zulässig, wenn und soweit diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Satz 1 gilt nicht für Diskotheken.

Aber eben nur in die Richtung, weil bei uns z.B. die Festzelte ausgeschlossen sind. Also kein sich an einem gemeinsamen Entwurf der Länder orientierendes Gesetz bzw. ein solches mit regionalen Abweichungen. Grenze: Weisswurstäquator...

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9 05.07.2007 17:08 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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