Jahrmarkt am Sonntag |
Escano
Grünschnabel
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Hallo,
wir haben hier folgendes Problem was kurzfristig gelöst werden müßte.
Es soll an einem Sonntag ein Jahrmarkt auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums festgesetz werden. Da an diesem Tag keine Geschäfte geöffnet sind, haben die Besucher keine Toiletten zur Verfügung. Es wird kein Alkohol ausgeschenkt, so dass die Toiletten zumindestens über diese Schiene nicht gefordert werden können.
Mit welcher Begründung kann die Gemeinde das aufstellen von Toilettenwagen trotzdem fordern.
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1
21.06.2007 11:10 |
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Solon
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser

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Hallo aus dem verregneten Hückeswagen,
ich würde die Toilettenwagen (wenn überhaupt) nach § 69 a Abs. 2 GewO als Auflage zur Festsetzung im öffentlichen Interesse fordern, da ansonsten die Besucher ihre Geschäftchen auf Nachbargrundstücken oder öffentlichen Flächen verrichten werden.
Einen schönen Tag noch wünscht
Roland Kissau
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3
21.06.2007 16:05 |
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