Energieausweise |
Ilona Faselt
Jungspund
Dabei seit: 03.08.2005
Beiträge: 21
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 143.715
Nächster Level: 157.092
|
|
Guten Morgen aus Cottbus!
Gestern sprach ein Bürger bei mir vor, der ein Gewerbe für das Ausstellen von Energieausweisen anmelden wollte. Meiner Meinung nach ist hier die Frage zu stellen, wer das zugrunde liegende Gutachten erstellt. Wenn er selbst bei entsprechender Qaulifikation vorher dieses Gutachten erstellt würde ich zu einer Zuordnung zur freiberuflichen Tätigkeit tendieren. Erstellt jedoch eine dritte Person dieses Gutachten ist meiner Meinung nach das Austellen von Energieausweisen dem gewerblichen Teil zuordnen.
Ihr könnt ja mal drüber nachdenken! Viel Spass und eine schönes sonniges Wochenende wünscht
Ilona F.
|
|
1
08.06.2007 07:27 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.943.713
Nächster Level: 7.172.237
|
|
aus Thüringen,
wenn ich richtig recherchiert habe, gibt's im Moment lt. Energieeinsparungs-VO EnEV nur Energiebedarfsausweise.
Die Energieeinsparungs-VO soll jedoch novelliert werden. Dem Entwurf des BMU hat heute der Bundesrat mit einigen Empfehlungen zugestimmt.
Nach § 21 des Entwurfs des BMU sind künftig ausstellungsberechtigt für Energieausweise sowohl bestimmte Freiberufler als auch bestimmte Bauhandwerker einschl. BSM's. Zu dieser abschließenden Aufzählung gibt's jedoch noch jede Menge Änderungsvorschläge seitens des Bundesrates >
Jedenfalls würde ich den Herrn mal fragen was er für eine Ausbildung hat. Handwerklich = Gewerbeanmeldung, akdademische Ausbildung = nicht bei uns anmeldepflichtig.
Die Variante, dass ein Dritter das energetische Gutachten erstellt und "Ihr Herr" nur das Ausweisformular ausfüllt, dürfte rechtlich eher nicht möglich sein lt. VO-Entwurf.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
2
08.06.2007 19:42 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.943.713
Nächster Level: 7.172.237
|
|
aus Thüringen,
Nachtrag: Die Energieeinsparverordnung EnEV ist heute im BGBl. I Nr. 34 S. 1519 ff. veröffentlicht wurden
und tritte zum 1. Oktober 2007 in Kraft.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
3
26.07.2007 19:07 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 368.140 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.759.753
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|