Flohmarkt an einem Samstag |
Brigitte UAS
Grünschnabel
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Flohmarkt an einem Samstag |
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Hallo,
folgende Frage/n
Geplant wäre ein Puppenflohmarkt.
Flohmarkt an einem Samstag, 10-16:00 geplant ca 2 Monatlich Maximal 5 Veranstaltungen im Jahr.
Unkostenbeitrag 5.- Euro.
Aussteller Tische werden zu je Tisch 20.- angeboten.
Einnahmen werden nach Abzug der Kosten gespendet.
Mietvertrag mit Hallenbetreiber für die Termine ist zugesagt.
Was ist zu beachten ?
Genehmigungen ?
Lieben dank schonmal für die Hilfe
Brigitte
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1
29.05.2024 11:06 |
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Solon
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Pitti81
Haudegen
  

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RE: Flohmarkt an einem Samstag |
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Moin,
ein privater Flohmarkt, außerhalb der Regelungen zum Sonn- und Feiertagsrechts, ist gewerberechtlich dahingehend nicht relevant, anders würde es aussehen, wenn eine Festsetzung beantragt wird ( Kein Eintrittsgeld bei Wochen- und Jahrmarkt) oder Speisen / Getränke vor Ort entgeltlich zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden sollen.
Wir werden bei Flohmärkten über die Veranstaltung formlos informiert und wünschen viel Erfolg.
In unregelmäßigen Abständen kontrollieren wir diese aber auch mal, hatten bis jetzt keine ordnungsrechtlich relevanten Tatsachen feststellen können....
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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2
29.05.2024 11:32 |
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Solon
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Brigitte UAS
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hi, danke für die Antwort.
Also muss ich das Ordnungsamt (4 Wochen?) vorher Informieren ?
Was Bedeutet Festsetzung ?
Eventueller Verkauf von Belegten Brötchen in Frischhalte Folie ? was ist da zu beachten ?
Ach ja, ist in Hessen wenn das eine Rolle spielt.
Danke und liebe Grüße
Brigitte
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3
29.05.2024 11:40 |
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Brauerchen
Foren As
   
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Ich möchte Ihnen empfehlen sich mit dem örtlichen Ordnungsamt in Verbindung zu setzen. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen werden Sie entsprechend der örtlichen Gegebenheiten sicherlich beraten und darauf hinweisen, was alles beachtet werden muss.
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4
29.05.2024 11:46 |
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Pitti81
Haudegen
  

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Danke Brauerchen,
auf das Profil hatte ich gar nicht geschaut, ging von einer Kollegin aus.
Brigitte, wie Brauerchen schrieb, Ihr zuständiges Ordnungsamt / Gewerbeamt wird Ihnen alles erklären, was es in Ihrem Einzelfall zu beachten oder auch nicht zu beachten gibt...
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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5
29.05.2024 15:35 |
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