Warnung vor Begerenzung von Onlinediensten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern |
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Warnung vor Begerenzung von Onlinediensten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern |
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Wird das Glücksspiel aufgrund persönlicher Interessen in Deutschland nie mehr kontrollierbar?
GEZ: Verfassungsrichter im GEZ-Verfahren befangen?
Der Berichterstatter in der bevorstehenden Verfassungsgerichts-Verhandlung über die Rundfunkgebühren ist nach Ansicht von Sachsens Staatskanzleichef Hermann Winkler (CDU) befangen. Es lägen mehrere erhebliche Gründe vor, die geeignet seien, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters Wolfgang Hoffmann- Riem zu rechtfertigen, heißt es dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge in einem Schreiben Winklers an den Prozessbevollmächtigten der Bundesländer. Sachsens Regierungssprecherin Katrin Träger bestätigte die Angaben am Samstag.
Am 2. Mai versucht das Bundesverfassungsgericht in einer öffentlichen Verhandlung zu klären, ob die geltende Rundfunk- und Fernsehgebühr von 17,03 Euro im Monat verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Der Jurist Hoffmann-Riem leitete lange Jahre das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, das von ARD und ZDF mitfinanziert wird. Zudem hat er Winkler zufolge auf einer Rede zum 50. Jahrestag des NDR im vergangenen Jahr vor einer Begrenzung der Onlinedienste der öffentlich-rechtlichen Sender gewarnt.
Gefunden unter: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_149563.html
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22.04.2007 13:00 |
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