Ein Gewerbetreibender hat folgenden Plan:
Er möchte in einem bestehenden Einzelhandelsgeschäft ein Teil der Ladenfläche mieten und ein Café (erlaubnisfrei) eröffnen, also einen Shop in Shop.
Es wären also zwei Gewerbemeldungen unter der selben Anschrift.
Gewerberechtlich ist dies so möglich oder? Baurechtlich ist ein anderes Thema...
halte ich gewerberechtlich für möglich. Es sollte aber für den Kunden offensichtlich sein, dass es sich um zwei verschiedene Betriebe und Betreiber handelt, die jeder unabhängig voneinander eine gewerbliche Niederlassung begründen.
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