Yili
Grünschnabel
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Hallo zusammen,
ich habe folgende frage.
Ich muss den 34c beantragen, Führungszeugnis etc ist alles sauber und liegt beim Gewerbeamt schon vor.
Die steuerliche Unbedenklichkeit Bescheinigung muss ich noch nachreichen.
da wird allerdings drin stehen das ich meine Steuererklärung 2014 noch nicht abgegeben habe. kann dies zu einem problem der Erlaubnis führen ?
Steuerliche schulden habe ich keine, nur das ich die Steuererklärung noch nicht nicht abgegeben habe 2014.
würde mich über eure Hilfe freuen.
Liebe Grüße
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1
30.04.2016 13:08 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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Hallo,
ich empfehle direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, denn diese muss darüber entscheiden.
Im Übrigen wäre es doch hilfreich, die fehlende Steuererklärung einfach mal abzugeben.
Gruß
HBinder
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16
02.05.2016 07:56 |
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