Prosa
Grünschnabel
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Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student
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Internethandel / Handelsgewerbe Anmeldung |
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Liebe Gewerbetreibende,
ich (Student) würde gerne elektronische Waren über das Internet verkaufen (als Nebeneinkommen). Der Verkauf soll über eBay stattfinden. Dazu benötige ich selbstverständlich eine angemeldetes Gewerbe. Nach meinen ersten Recherchen sollte dazu das Formular, dass ich auf der Internetseite der Stadt finde, Gewerbeanmeldung nach §14 GewO oder §55c GewO, ausreichen, richtig?
Ich habe einiges gelesen, über den EIntrag in's Handelsregister bis hin zum Kleingewerbe. Steig aber mangels rechtlicher Kenntnis nicht wirklich durch diesen Dschungel.
Es sollte doch für mich das oben genannten Formular ausreichen. Interessieren würde mich nun noch, wie das steuerlich abläuft. Verlangt das Finanzamt etwa von mir eine Vorsteuer, die ich also ohne erzielten Gewinn schon begleichen muss?
Für eure hilfreichen Antworten danke ich euch,
Grüße,
Sebastian
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1
23.05.2015 20:06 |
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