unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Medienschau » Gewerberecht (allgemein) » Europäische Parlament: Dienstleistungsrichtlinie am 15.11.2006 verabschiedet » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Europäische Parlament: Dienstleistungsrichtlinie am 15.11.2006 verabschiedet
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.366.650
Nächster Level: 8.476.240

109.590 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Europäische Parlament: Dienstleistungsrichtlinie am 15.11.2006 verabschiedet

Pressebericht zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 15.11.2006 in Straßburg
Dienstleistungsrichtlinie nimmt letzte Hürde

Das Europäische Parlament hat heute die Dienstleistungsrichtlinie in Zweiter und letzter Lesung endgültig verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, bürokratische Hindernisse zu beseitigen, den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu erleichtern und somit den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu vollenden. Innerhalb von drei Jahren müssen die Mitgliedstaaten nun die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Das positive Votum des EP war möglich geworden, da der Ministerrat sich in seinem Text sehr eng an den Beschluss des EP aus Erster Lesung angelehnt und dessen Änderungen weitgehend übernommen hat, etwa hinsichtlich des umstrittenen Herkunftslandsprinzips. Die Abgeordneten sahen daher keine Notwendigkeit, den Ratstext substanziell zu ändern. Die drei heute vorgenommen technischen Änderungen wurden sowohl vom Ministerrat als auch der EU-Kommission akzeptiert.

"Ich denke, dass wir als Parlament ein sehr gutes Werk vollbracht haben", so Evelyne GEBHARDT (SPD), Berichterstatterin des EP, in der Debatte. Es sei mit diesem Text gelungen, die Menschen stärker in den Mittelpunkt der Politik zu rücken - "Wirtschaft ist wichtig, Stabilität ist wichtig, aber das allerwichtigste sind die Menschen, für die wir Politik gestalten". Mit der Herausnahme des Herkunftslandsprinzips sei es gelungen, die Rechte der Arbeitnehmer, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, Verbraucherschutzrechte und andere wichtige Rechtsbelange zu schützen. Es sei außerordentlich wichtig gewesen, einen "ungesunden Wettbewerb zwischen den Sozialsystemen der Mitgliedstaaten" zu verhindern. Die freie Bewegung der Dienstleister über die Grenzen hinweg sei "sehr stark erleichtert" worden, so Gebhardt. Man habe das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit "wirklich festgeschrieben" und klar gemacht, dass protektionistische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten abgeschafft werden müssen.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Darstellung einiger der zentralen Punkte der Dienstleistungsrichtlinie:

Gegenstand (Artikel 1)

Die Richtlinie enthält Bestimmungen, die - bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Qualität der Dienstleistungen - die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch Dienstleistungserbringer sowie den freien Dienstleistungsverkehr erleichtern sollen.

Die Richtlinie betrifft weder die Liberalisierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die öffentlichen oder privaten Einrichtungen vorbehalten sind, noch die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen.

Auch berührt die Richtlinie nicht das Recht der Mitgliedstaaten, festzulegen, welche Leistungen sie als von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erachten, wie diese Dienstleistungen organisiert und finanziert werden und welchen spezifischen Verpflichtungen sie unterliegen sollten.

Darüber hinaus betrifft die Richtlinie weder Maßnahmen zu Schutz und Förderung der kulturellen oder sprachlichen Vielfalt oder des Medienpluralismus noch das Straf- oder Arbeitsrecht oder das Recht, Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen sowie Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen. Erwägungsgrund 14 der Richtlinie formuliert in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie weder Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, bezahlten Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz noch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die soziale Sicherheit berührt.

Anwendungsbereich (Artikel 2)

Die Richtlinie gilt für Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden. Sie gilt nur für Dienstleistungen, die für eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht werden.

Zu den unter die Richtlinie fallenden Dienstleistungen gehören u.a. Dienstleistungen wie Unternehmensberatung, Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten, Anlagenverwaltung einschließlich Unterhaltung von Büroräumen, Werbung, Personalagenturen und die Dienste von Handelsvertretern.

Darüber hinaus etwa Rechts- oder Steuerberatung, Dienstleistungen des Immobilienwesens, wie die Tätigkeit der Immobilienmakler, Dienstleistungen des Baugewerbes einschließlich Dienstleistungen von Architekten, Handel, die Veranstaltung von Messen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Dienste von Reisebüros.

Hinzu kommen Verbraucherdienstleistungen, beispielsweise im Bereich des Fremdenverkehrs, einschließlich Leistungen von Fremdenführern, Dienstleistungen im Freizeitbereich, Sportzentren und Freizeitparks, und, sofern sie nicht aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind, Unterstützungsdienste im Haushalt wie etwa Hilfeleistungen für ältere Menschen.

Ausnahmen

Auf folgende Tätigkeiten findet die Richtlinie keine Anwendung:
• nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
• Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung
• Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation
• Verkehrsdienstleistungen einschließlich Hafendienste
• Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
• Gesundheitsdienstleistungen, unabhängig davon, ob sie durch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erbracht werden, und unabhängig davon, wie sie auf nationaler Ebene organisiert und finanziert sind, und ob es sich um öffentliche oder private Dienstleistungen handelt;
• audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, sowie Rundfunk
• Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten
• Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
• soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden
• private Sicherheitsdienste
• Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden.
• Steuern.

Darüber hinaus sind von der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 16, siehe unten) folgende Bereiche ausgenommen:
• Postsektor
• Elektrizitätssektor
• Gassektor
• Dienste der Wasserverteilung und -versorgung sowie der Abwasserbewirtschaftung;
• Dienste der Abfallbewirtschaftung;
• Angelegenheiten, die unter die Entsende-Richtlinie fallen (Artikel 17).

Diese sieht vor, dass die Dienstleistungserbringer die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Mitgliedstaates, in dem sie tätig sind, einhalten müssen. Dabei handelt es sich um folgende Bereiche:

Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze, die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere Schutz der von Leiharbeitsunternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen.

Vereinfachung der Verfahren und einheitliche Ansprechpartner (Artikel 5, 6)

Eines der zentralen Ziele der Richtlinie ist es, Komplexität, Langwierigkeit und mangelnde Rechtssicherheit der Verwaltungsverfahren zu reduzieren.
Die Mitgliedstaaten prüfen daher die für die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit geltenden Verfahren und Formalitäten. Sind diese nicht einfach genug, so werden sie von den Mitgliedstaaten vereinfacht. Die Kommission kann einheitliche Formblätter einführen, die Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen vom Dienstleistungserbringer vorzulegenden Dokumenten gleichwertig sind.

Auch dürfen die Mitgliedstaaten nicht verlangen, dass Dokumente eines anderen Mitgliedstaates im Original, in beglaubigter Kopie oder in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicher stellen, dass die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten über einheitliche Ansprechpartner sowie elektronisch abwickeln können (Artikel .

Genehmigungsregelungen (Artikel 9)

Die Mitgliedstaaten dürfen die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) die Genehmigungsregelungen sind für den betreffenden Dienstleistungserbringer nicht diskriminierend;
b) die Genehmigungsregelungen sind durch "zwingende Gründe des Allgemeininteresses" gerechtfertigt; dies schließt folgende Gründe ein: öffentliche Ordnung, Gesundheit und Sicherheit; Sicherheit der Bevölkerung; Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Systeme der sozialen Sicherung; Schutz der Verbraucher, der Dienstleistungsempfänger und der Arbeitnehmer; Betrugsbekämpfung; Schutz der Umwelt und der städtischen Umwelt; Tierschutz; geistiges Eigentum; Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes; Ziele der Sozialpolitik und Ziele der Kulturpolitik;
c) das angestrebte Ziel kann nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden, insbesondere weil eine nachträgliche Kontrolle zu spät erfolgen würde, um wirksam zu sein.

Dienstleistungsfreiheit (Artikel 16, ehem. "Herkunftslandprinzip)

Am heftigsten umstritten war das sog. Herkunftslandprinzip. Dieses besagte in seiner ursprünglichen von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form, dass der Erbringer der Dienstleistung den Rechtsvorschriften des Landes unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und nicht den Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Der Begriff "Herkunftslandprinzip" wird in der gesamten Richtlinie ersetzt durch den Begriff "Freier

Dienstleistungsverkehr/Dienstleistungsfreiheit", um auch sprachlich den vorgenommenen Änderungen am ehem. Herkunftslandprinzip Rechnung zu tragen.

Die Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten das Recht der Dienstleistungserbringer achten, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung zu erbringen. Der Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht wird, gewährleistet die freie Aufnahme und freie Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten innerhalb seines Hoheitsgebiets.

Die Mitgliedstaaten haben allerdings das Recht, den Dienstleistungserbringern bestimmte Anforderungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit aufzuerlegen. Auch dürfen die Mitgliedstaaten ihre Bestimmungen über Beschäftigungsbedingungen, einschließlich derjenigen in Tarifverträgen, anwenden.

Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten den Dienstleistungserbringer weder direkt noch indirekt aufgrund dessen Staatsangehörigkeit diskriminieren. Etwaige Anforderungen müssen zudem "erforderlich", d.h. aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt gerechtfertigt sein. Ebenso müssen die Anforderungen verhältnismäßig sein, d.h. sie gewährleisten die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels und gehen nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.

Zudem werden den Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen untersagt, etwa die Pflicht, auf ihrem Hoheitsgebiet eine Niederlassung zu unterhalten oder die Pflicht, eine Genehmigung zu beantragen. Des Weiteren dürfen die Mitgliedstaaten beispielsweise nicht vom Dienstleistungserbringer verlangen, sich von ihren zuständigen Stellen einen besonderen Ausweis für die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit ausstellen zu lassen. Auch ein Verbot, auf ihrem Hoheitsgebiet eine bestimmte Infrastruktur (Geschäftsräume, Kanzlei, Praxis) zu errichten, die zur Erbringung der betreffenden Leistungen erforderlich ist, wird den Mitgliedstaaten untersagt.

Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie muss die EU-Kommission einen Bericht darüber vorlegen, ob das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs funktioniert und ggf. Harmonisierungsmaßnahmen vorschlagen.

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier: <a href="http://www.europarl.europa.eu" target="_blank">http://www.europarl.europa.eu

Kontakt:
Andreas KLEINER
Referat Redaktion und Veröffentlichung
E-Mail: <a src="http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/tongue.gif" href="mailto p=resse-de@europarl.europa.eu">Presse-de@europarl.europa.eu
Telefon: (0032-2) 28 32266 (BXL)
Telefon: (0033-3) 881 72336 (STR)

Gabriele FELSTERL
Referat Redaktion und Veröffentlichung - Sekretariat
E-Mail: <a src="http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/tongue.gif" href="mailto p=resse-de@europarl.europa.eu">Presse-de@europarl.europa.eu
Telefon: (0032-2) 28 41027 (BXL)
Telefon: (0033-3) 881 73782 (STR)
Gefunden unter: http://www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2006_4/PM_061115_1
1 15.11.2006 18:47 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.854.252
Nächster Level: 7.172.237

317.985 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Europäische Parlament: Dienstleistungsrichtlinie am 15.11.2006 verabschiedet

Pressemitteilung vom 11.12.2006 des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):

Zitat:
Weg für EU-Dienstleistungsrichtlinie endgültig frei - Glos will vorgesehene Vereinfachungen zügig vorantreiben

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der EU-Ministerrat endgültig den Weg für die Dienstleistungsrichtlinie freigemacht. Damit kann die Richtlinie voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärte zum positiven Votum: "Wir bringen mit dieser Richtlinie den europäischen Binnenmarkt deutlich voran. Auf die Dienstleistungswirtschaft entfallen in Europa rund 70 Prozent der Bruttowertschöpfung und ein etwa gleich hoher Anteil der Gesamtbeschäftigung. Aber bisher finden nur 20 Prozent des Handels in Europa im Dienstleistungsbereich statt. Hier eröffnet die Dienstleistungsrichtlinie zusätzliche Chancen auch für deutsche Dienstleister. Denn wir haben eine Vielzahl von Dienstleistungen, die wir erfolgreich in Europa anbieten können, z.B. Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen."

Bundesminister Glos weiter: "Der in der Richtlinie vorgesehene Abbau bürokratischer Hürden und die Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner für Behördengänge werden Dienstleistungsexporte ins europäische Ausland in Zukunft deutlich erleichtern. Damit diese Vereinfachungen auch in Deutschland rasch angepackt werden können, stehen wir bereits mit den Bundesländern in Kontakt.

Mir ist dabei wichtig, dass alle Erleichterungen auch den inländischen Dienstleistern zugute kommen. So soll der Einheitliche Ansprechpartner, über den künftig alle Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit abgewickelt werden können, nicht nur ausländischen Anbietern, sondern auch inländischen Dienstleistern zur Verfügung stehen."


Quelle: www.pressrelations.de

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 12.12.2006 06:13 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.854.252
Nächster Level: 7.172.237

317.985 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die gültige Fassung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist am 27.12.2006 im Amtsblatt Nr. L 376 veröffentlicht und hier online gestellt:

E:HTML" target="_blank">

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
3 10.01.2007 10:29 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.854.252
Nächster Level: 7.172.237

317.985 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: EU-Dienstleistungsrichtlinie

Nachtrag: der o. g. Link zur DL-Richtlinie funktioniert leider nicht mehr.

Hier ein neuer:

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
4 21.03.2007 07:06 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.854.252
Nächster Level: 7.172.237

317.985 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: EU-Dienstleistungsrichtlinie

Moin Moin aus Thüringen,

von der EU-Kommission wurde ein

HANDBUCH ZUR UMSETZUNG DER DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE

herausgegeben.

Pflichtlektüre für alle, die sich mit der Umsetzung näher befassen dürfen, wollen, müssen ....

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
5 13.11.2007 20:26 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.661.404
Nächster Level: 7.172.237

510.833 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Kann mir jemand sagen, inweit wir "einfachen" Gewerbeämter etwas mit dieser Richtlinie zu tun haben.

Ich habe ein Seminarangebot auf dem Tisch und weiß eigentlich gar nciht so recht, inwieweit unser Handeln betroffen ist. Zum Lesen der Richtlinie oder des Handbuches habe ich noch keine Muße gehabt.
6 07.04.2008 15:18 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Medienschau » Gewerberecht (allgemein) » Europäische Parlament: Dienstleistungsrichtlinie am 15.11.2006 verabschiedet


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.606
Antworten: 4
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 26.03.2024 (Hybri [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:52 von webmaster     25.02.2024 23:52 von webmaster   Views: 4.896
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.465
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 2.316
Antworten: 11
Europäisches Führungszeugnis abfordern Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.01.2024 09:00 von Simon.gk1     19.01.2024 09:29 von Adidas   Views: 27.604
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 314.288 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.994.279


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 119 | Gesamt: 0.240s | PHP: 99.58% | SQL: 0.42%