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Zum Ende der Seite springen Anmeldungspflicht einer gemeinnützigen UG ?!!
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ArneChristian
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Anmeldungspflicht einer gemeinnützigen UG ?!!

Guten Tag,

da es sich bei meiner Unternehmung um eine gemeinnützige Firma (Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt) hanandelt, war ich nicht davon ausgegangen, dass eine Pflicht zur Anmeldung beim ortsansässigen Gewerbeamt besteht. So bekam ich auch bei der Gründung einer anderen gemeinnützigen GmbH die Auskunft vom Kasseler Gewerbeamt, dass eine Meldung nicht nötig sei. Nun bin ich in einen Vorort von Kassel gezogen und habe hier also eine gemeinnützige UG gegründet, die ich zunächst nicht in das ortsansässige Gewerberegister eingetragen habe. Nachdem ich mit der Firma eine Wohnung angemietet habe inder sich ihr Büro befindet, habe ich einen Teil dieser Fläche untervermietet. Der Mieter ist nun mit dem mietvertrag zur Gemeinde gegangen und wurde dort mit der Angabe weggeschickt, dass die Unternehmung nicht registriert sei. Heute bin ich bei der Gemeinde gewesen. Die Damen dort waren unkooperativ und mit Sicherheit nicht mit der Thematik Gemeinnützigkeit vertraut. Sie bestanden darauf, dass eine Eintragung der gemeinnützigen UG nötig sei. Weiterhin waren sie der Meinung, dass ich, da die Vermietung von Wohnfläche nicht im Gesellschaftervertrag der Firma vorgesehen ist, zwei Gewerbe anmelden müsste. Ich habe versucht ihnen zu erläutern, dass die Vermietung der Wonfläche im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der UG stattfindet und etwaige Gewinne laut Gesetz in den Idealbetrieb des Unternehmens fließen müssen, man wollte jedoch von mir, dass die Vermietung von Wohnfläche als Unternehmensgegenstand in den Gesellschaftervertrag aufgenommen wird oder ich zwei Gewerbeeinheiten anmelde. Ich bin ziemlich verärgert von dannen gezogen und habe nun zweierlei Fragen:

1.: Ist eine gemeinnützige Firma verpflichtet sich beim Gewerbeamt zu registrieren? Gibt es eine klare Regelung?

2.: Ist gegebenenfalls der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer gUG bzw. gGmbH anzumelden und gegenüber dem Gewerbeamt genauer darzustellen, auch wenn die Gewinne in den Idealbetrieb fließen und keinerlei Ausschüttungen stattfinden??


Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Das Geld für extra Beratung habe ich nämlich im Moment nicht.


Vielen Dank & beste Grüße

Arne Christian Kahlen

2.:

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ArneChristian: 20.06.2014 16:14.

1 20.06.2014 16:13 ArneChristian ist offline E-Mail an ArneChristian senden Beiträge von ArneChristian suchen
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