VG Würzburg: Az. W 5 S 06.585 - Beschluss vom 21.06.2006
Verbot privater Sportwetten rechtmäßig
Zitat:
Den getroffenen Anordnungen bezüglich des Verbots privater Sportwetten stehen derzeit nicht die im EG-Vertrag gewährleistete Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegen. Die Eingriffe sind vielmehr durch die legitimen Gemeinwohlziele der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht, des Verbraucherschutzes und der Abwehr der Gefahr der im Wettgeschäft oftmals beobachteten Begleit- und Folgekriminalität gerechtfertigt. Eine im EU-Ausland erteilte Konzession entfaltet in Deutschland keine Geltung. Auch auf noch unter DDR-Recht erteilte Erlaubnisse können sich Wettanbieter in Bayern nicht berufen.
EG-Vertrag
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