Nepomuk
Grünschnabel
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Blitzerattrappe |
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Muss das Ordnungsamt einschreiten, wenn eine Privatperson in ihrem Vorgarten eine Blitzerattrappe aufstellt?
Die Antwort auf diese interessante Frage finden Sie im gleichnamigen Beitrag von Uwe Schmidt, hauptamtlicher Dozent am Verwaltungsseminar Kassel. Er erscheint in der Februar-Ausgabe des E-Mail-Newsletters "Ordnungs- und Gewerbeamt Aktuell", die in der der 8. KW verschickt wird.
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31.01.2013 10:13 |
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