VG München: M 17 S06 2045 vom 22.08.2006 |
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VG München: M 17 S06 2045 vom 22.08.2006 |
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Bayerisches Verwaltungsgericht München – Pressestelle – Pressemitteilung vom 22. August 2006 Sportwettenwerbung bei Privatsendern Das Verwaltungsgericht München hat in dem gestern bekannt gegebenen Beschluss vom 18. August 2006 dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben. Die BLM muss danach der Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK), die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern (z.B. DSF) sofort zu unterbinden, vorläufig nicht nachkommen. Das Gericht ist der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich sind Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde - hier StMWK – grundsätzlich ausgeschlossen. Die Feststellung von Gesetzesverstößen ist allein der BLM aufgegeben. Trotz des Verbots privater Sportwetten kann das Ministerium in den der BLM übertragenen Verantwortungsbereich allenfalls dann eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig bleiben Der Medienrat hat sich aber im Beschluss vom 30. Juni 2006 mit der Werbung für private Sportwetten befasst. Er strebt ein gleichgerichtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes der Landesmedienanstalten an.
Gegen diesen Beschluss (Az. M 17 S 06.2945) ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichthof zulässig.
Ihre Ansprechpartner (Pressestelle): Telefon (0 89) 51 43 - Telefax (0 89) 54 42 82 - Postanschrift Dienstgebäude Michael Kumetz, Richter 697 35 Postfach 20 05 43 Bayerstraße 30 Dr. Dietmar Wolff, Richter am VG 669 36 80005 München 80335 München Birgit Walther, Vizepräsidentin 690 37
Gefunden unter: http://www.vgh.bayern.de/VGMuenchen/presse.htm
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23.08.2006 13:03 |
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