Für rechtmäßig hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Spielapparatesteuer der Stadt erklärt. Das teilte Stadträtin Birgit Zeimetz (CDU) mit. Der Steuersatz betrage 20 Prozent. Aus der Höhe der Steuer könne nicht geschlossen werden, dass Spielapparate-Betreiber wirtschaftlich erdrosselt werden sollten.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.