Unselbständige Zweigstelle? Echt? |
friedrich666
Grünschnabel
Dabei seit: 31.05.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.599
Nächster Level: 29.658
|
|
|
1
31.05.2011 11:14 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.978.886
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Unselbständige Zweigstelle? Echt? |
|
aus Rheinhessen und
im Forum,
zunächst muss aber der Hinweis gestattet sein, dass in diesem Forum keine persönliche Rechtsberatung erfolgen darf und wird, so dass auch die nachfolgenden Ausführungen eher allgemeiner Natur sind, aber trotzdem weiterhelfen können.
Der Schilderung in Ihrem Sachverhalt nach könnte hier tatsächlich ein nach § 14 GewO anzeigepflichtiger Tatbestand vorliegen.
Eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO besteht nur für den Betrieb eines „Gewerbes“ bzw. für „selbständige Gewerbetreibende“. Für diese Begriffe gelten die allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätze.
Gewerbe ist demnach jede selbständige, auf gewisse Dauer angelegte, auf Gewinnerzielung gerichtete, erlaubte Tätigkeit die nicht der Verwaltung eigenen Vermögens, den höheren Berufen oder der landwirtschaftlichen Urproduktion zugerechnet werden kann.
Von einer gewerblichen Tätigkeit können wir demnach ausgehen.
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (d. h. mit festem Betriebssitz), des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörde anzuzeigen. (Oder: In dem Ort wo der Discounter mit den 4 Buchstaben steht, ist er auch anzumelden.)
Die Kollegen haben Dich also aufgefordert eine unselbständige Zweigstelle für das (vom Bäcker ??) angemietete Auslieferungslager anzuzeigen.
Grundsätzlich umfasst der Begriff einer unselbständigen Zweigstelle jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient oder Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z. B. Auslieferungslager.
Wenn ich den Sachverhalt richtig lese, so kann der beschriebene Lagerraum durch aus eine unselbständige Zweigstelle sein. Anhand der Sachverhaltsdarstellung bin ich mir aber nicht sicher, ob die Verpflichtung zur Anmeldung nicht (auch) den Bäcker treffen könnte, denn es sind ja seine Waren die dort angeliefert und abgeholt werden.
Konkret zu klären ist dies aber nur in einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim örtlichen Gewerbeamt, der sicher seine Gründe darlegen kann, warum er von einer Anzeigepflicht ausgeht.
Wenn dann der erste Kontakt mit dem Kollegen hergestellt ist und der Kunde nicht so
auftritt, dann findet sich sicher eine Lösung und oder verständliche Erklärung.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
2
31.05.2011 11:59 |
|
|
Solon
|
|
|
|
friedrich666
Grünschnabel
Dabei seit: 31.05.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.599
Nächster Level: 29.658
Themenstarter
|
|
RE: Unselbständige Zweigstelle? Echt? |
|
Hallo und danke für die nette Antwort!
Zitat: |
Original von Rheinhesse
Der Schilderung in Ihrem Sachverhalt nach könnte hier tatsächlich ein nach § 14 GewO anzeigepflichtiger Tatbestand vorliegen.
Eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO besteht nur für den Betrieb eines „Gewerbes“ bzw. für „selbständige Gewerbetreibende“. Für diese Begriffe gelten die allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätze.
Gewerbe ist demnach jede selbständige, auf gewisse Dauer angelegte, auf Gewinnerzielung gerichtete, erlaubte Tätigkeit die nicht der Verwaltung eigenen Vermögens, den höheren Berufen oder der landwirtschaftlichen Urproduktion zugerechnet werden kann.
Von einer gewerblichen Tätigkeit können wir demnach ausgehen.
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (d. h. mit festem Betriebssitz), des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörde anzuzeigen. (Oder: In dem Ort wo der Discounter mit den 4 Buchstaben steht, ist er auch anzumelden.)
|
|
Mein Betrieb ist natürlich auch angemeldet. Bei der Anmeldung habe ich
damals auch klipp und klar gesagt, wie ich was machen werde.
In Landkreis A ist das alles auch kein Thema...
Zitat: |
Original von Rheinhesse
Die Kollegen haben Dich also aufgefordert eine unselbständige Zweigstelle für das (vom Bäcker ??) angemietete Auslieferungslager anzuzeigen. |
|
Der Raum ist in der Tat vom Bäcker angemietet. Ein Lager ist er aber nicht.
Der Raum wird am Tag eine halbe Stunde lang genutzt. Den Rest des
Tages ist er leer bzw. es stehen ein paar Tische und ein paar leere Körbe
drin.
Zitat: |
Original von Rheinhesse
Grundsätzlich umfasst der Begriff einer unselbständigen Zweigstelle jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient oder Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z. B. Auslieferungslager.
Wenn ich den Sachverhalt richtig lese, so kann der beschriebene Lagerraum durch aus eine unselbständige Zweigstelle sein.
|
|
Das hieße aber doch, daß ich drei Gewerbe
haben müßte.
Eines, wo mein Büro ist.
Eines beim Bäcker
Eines in der Abpackstelle
Oder?!
Wie gesagt, das ist eine große Franchisefirma mit über 100 Franchise-
nehmern. Ich wäre der Einzige, bei dem das der Fall ist.
Zitat: |
Original von Rheinhesse
Anhand der Sachverhaltsdarstellung bin ich mir aber nicht sicher, ob die Verpflichtung zur Anmeldung nicht (auch) den Bäcker treffen könnte, denn es sind ja seine Waren die dort angeliefert und abgeholt werden.
Konkret zu klären ist dies aber nur in einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim örtlichen Gewerbeamt, der sicher seine Gründe darlegen kann, warum er von einer Anzeigepflicht ausgeht.
Wenn dann der erste Kontakt mit dem Kollegen hergestellt ist und der Kunde nicht so
auftritt, dann findet sich sicher eine Lösung und oder verständliche Erklärung.
|
|
Daß der Bäcker das anmelden muß wäre noch irgendwie nachvollzieh-
bar.
Jedoch findet dort...
...kein Kundenverkehr statt
...es wird kein Umsatz gemacht
...es sind keine Angestellten vorort
Für mich ist es im Prinzip so, als würde ich in einer Filiale des Bäckers
die Backwaren verpacken lassen.
Die Dame von der Gewerbeanmeldung hatte zunächst auch keinen
Plan.
Nach zwei Tagen kam heute die Info von ihr.
Und mehr als daß ein Ansprechpartner für die unterschiedlichen
Behörden da sein soll, konnte sie mir auch nicht sagen.
Liebe Grüße
Friedrich
P.S.: In Landkreis A ist es kein Problem nicht so
aufzutreten.
Da sind die Mitarbeiter in den Ämtern richtig nett.
Im Landkreis B sieht man die Schleifspuren der Nasen an den Decken.
Da fällt das sogar mir schwer immer nett und freundlich zu sein.
Erst gestern hatte ich es mit einem Choleriker vom Ordnungsamt zu tun.
Aber das ist eine andere Geschichte.
__________________ Wer hindert uns eigentlich daran, das zu tun, was wir von den Anderen erwarten?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von friedrich666: 31.05.2011 12:32.
|
|
3
31.05.2011 12:20 |
|
|
Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.978.886
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Unselbständige Zweigstelle? Echt? |
|
aus Rheinhessen,
wenn ich die ergänzenden Ausführungen so durch mein gelüftetes Hirn streichen lasse, dann möchte ich aus der Ferne doch sagen wollen, dass die Meldepflicht für eine unselbständige Zweigniederlassung wohl nur beim Bäcker liegen kann.
Bei einer Tätigkeit wie der von Dir beschriebenen (Bestellannahme / Bestellung beim Lieferanten / Beauftragung von Lieferfirmen/Brötchenkurierdiensten) vermag ich eine Verpflichtung zur Anmeldung nicht zu erkennen.
Letztendlich fassen doch nur die Lieferanten und die Bäcker die Waren an der Rest ist Handelsvermittlung oder "Brötchenspedition", so dass ich davon ausgehe, dass nur bei der Hauptniederlassung (wie bereits geschehen) ein Gewerbe anzuzeigen wäre.
Beim Bäcker könnte das anders beurteilt werden.
Zitat: |
Zitat von Friedrich 666
Der Raum ist in der Tat vom Bäcker angemietet. Ein Lager ist er aber nicht.
Der Raum wird am Tag eine halbe Stunde lang genutzt. Den Rest des
Tages ist er leer bzw. es stehen ein paar Tische und ein paar leere Körbe
drin.
|
|
Ware kommt also an und wird wieder abgeholt (ausgeliefert). Hier könnten die Voraussetzungen für eine Meldepflicht schon vorliegen, auch wenn der Raum sonst nicht genutzt wird.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
4
31.05.2011 12:52 |
|
|
Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.978.886
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Unselbständige Zweigstelle? Echt? |
|
aus Rheinhessen,
Zitat: |
Zitat von Rheinhesse
wenn ich die ergänzenden Ausführungen so durch mein gelüftetes Hirn streichen lasse, dann möchte ich aus der Ferne doch sagen wollen, dass die Meldepflicht für eine unselbständige Zweigniederlassung wohl nur beim Bäcker liegen kann.
|
|
Wie gesagt - aus der Ferne - dürfte hier der Bäcker meldepflichtig sein. Konkret kann das nur mit dem Kollegen vor Ort geklärt werden.
Schönen Feierabend.
ich gehe jetzt heim.
zu Frau und Kind.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
6
31.05.2011 16:29 |
|
|
friedrich666
Grünschnabel
Dabei seit: 31.05.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.599
Nächster Level: 29.658
Themenstarter
|
|
RE: Unselbständige Zweigstelle? Echt? |
|
nochmal für die Hilfe!
__________________ Wer hindert uns eigentlich daran, das zu tun, was wir von den Anderen erwarten?
|
|
7
02.06.2011 05:06 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 90.006 | Views gestern: 367.177 | Views gesamt: 893.003.872
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|