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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » KA 5/7099 vom 28.04.2010 Landtag Sachsen-Anhalt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen KA 5/7099 vom 28.04.2010 Landtag Sachsen-Anhalt
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KA 5/7099 vom 28.04.2010 Landtag Sachsen-Anhalt

Moin

Schon gelesen ?

Gewerbliches Automatenspiel in Spielhallen

Zitat on
Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der 2006 in Kraft getretenen novellierten Spielverordnung gemacht, insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung der Zahl und der Art der Aufstellung von Geldgewinnspielgeräten, auf die neuen Kriterien für die Bauartzulassung auf die Neuregelung der Überprüfung der Geräte?

Die Spielverordnung, die das gewerbliche Automatenspiel regelt, wird derzeit durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie evaluiert. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, ihre Erfahrungen in diese Evaluierung einzubringen?
Beabsichtigt die Landesregierung, nach der Evaluierung auf eine Novellierung der Spielverordnung hinzuwirken, die das Regulierungsgefälle zwischenden strikt regulierten Spielbanken und den Spielhallen heilt.....

Zitat off

Komplett nachlesbar


Grüße

__________________
gmg
1 20.05.2010 11:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Die Antwort der Landesregierung vom 01. 06. 2010

Moin

Da ist dann die Antwort zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Fischer (KA 5/7099)

Link:

unter der Drucksache 5/2609.

Grüße

__________________
gmg
2 18.06.2010 15:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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DRS 5/3036 Landtag Sachsen-Anhalt --- Glücksspiel 05.01.2011

Hier ein Auszug aus dem Fragenkatalog aus der DRS 5/3036, beantwortet durch die Landesregierung am 05. 01. 2011:

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Wirkung bestimmter Rahmenbedingungen in Spielhallen auf die Entstehung und Ausprägung von Spielsucht (bspw. grundsätzlich abgedunkelte Räume, zeitloses Ambiente, Aufstellungsordnung der Automaten für parallele Nutzung, Öffnungszeiten)?

Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung mit der Vorgabe von Kriterien für den Betrieb von Spielhallen präventiv Spielsucht zu bekämpfen? Welche Vorgaben wären wünschenswert und welche rechtlichen Voraussetzungen wären dafür erforderlich (z. B. ein Landesspielhallengesetz)?

Alle Fragen und Antworten ergeben sich aus der beigefügten DRS 5/3036.

Grüße

Dateianhang:
pdf d3036pak_5.pdf (77,09 KB, 163 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
3 31.01.2011 14:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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