Widerruf Reisegewerbekarte |
OA Bad Wünnenberg
Grünschnabel
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Widerruf Reisegewerbekarte |
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Hallo!!
Ein Reisegewerbetreibender ist unzuverlässig geworden (hohe Steuerschulden beim FA). Die Reisegewerbekarte wurde von einer Nachbarstadt ausgestellt, inzwischen wohnt der Gewerbetreibende aber bei uns. Die örtliche Zuständigkeit liegt daher wohl bei mir (§ 61 GewO), aber wo ist die sachliche Zuständigkeit (Kreis oder Gemeinde?) für NRW geregelt?
Wer hat Erfahrung mit dem Widerruf einer Reisegewerbekarte und kann mir ggf. einen Musterbescheid zur Verfügung stellen??
vorab aus Bad Wünnenberg
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1
13.12.2006 11:21 |
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Solon
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Klaus Wrede
Eroberer
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RE: Widerruf Reisegewerbekarte |
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Moin Kollege aus der Nachbarschaft,
willkommen im Forum.
Die Zuständigkeitsregelung für uns in NRW kannste hier nachsehen:
http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz3590/index.php
Der Widerruf einer Reisegewerbekarte regelt sich nicht nach der GewO, da der § 58 GewO im Jahr 1984 aufgehoben wurde. Du musst also über den § 49 VwVfG gehen (nachträglich Eintreten von Tatsachen, die nicht zum Erlass des begünstigenden VA geführt hätten).
Falls du den Landmann/Rohmer hast, schau mal unter § 57 Rd.Nr. 23 ff.
Gruß
___________________________________________
(Klaus Wrede - jetzt nur noch für kurze Zeit
)
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2
14.12.2006 09:27 |
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Solon
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OA Bad Wünnenberg
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Themenstarter
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Schönen Dank an den Kollegen Wrede nach Brilon....
und auch den Kollegen Wallenborn aus Lippstadt, der mir schon gestern telefonisch aufs Pferd geholfen hat..
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3
14.12.2006 14:21 |
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