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Zum Ende der Seite springen Glücksspielanzeige „Einschüchterungsversuch“
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Glücksspielanzeige „Einschüchterungsversuch“

Ein gerichtliches Nachspiel gibt es für die Beschlagnahme von Glücksspielautomaten in Wien. Ein Wettbetreiber hat Beamte des Magistrats angezeigt - laut Stadt ein „jämmerlicher Einschüchterungsversuch“.

Der Vorwurf der Automatenbetreiber, die Stadt begehe Rechtsbruch, sei „abenteuerliches Fantasieren“, so die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Man gehe zu 100 Prozent rechtskonform vor. Auch der Vorwurf, dass die Geräte nicht umweltgerecht entsorgt werden, sei erstaunlich. Die Vernichtung eines Glücksspielautomaten im Rahmen eines Medientermins habe in einer Sondermüll-Verbrennungsanlage stattgefunden.

Die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch, die ein von Razzien betroffener Buchmacher am 28. August eingebracht hat, richtet sich gegen Beamte des Amts der Wiener Landesregierung, „insbesondere der Magistratsabteilung 36“. Der Buchmacher wähnt Behördenwillkür bei den diversen Beschlagnahmen und dem Versagen von Genehmigungen. „Es ist wohl nicht legal, wenn willfährige Beamte ohne gesetzliche Basis unter dem Deckmantel des politischen Willens Unternehmen über Nacht um deren Existenz bringen“, schreibt er in der Anzeige. Laut Helmut Kafka vom Automatenverband sollen weitere solcher Anzeigen folgen.

Mehr als 400 Apparate beschlagnahmt
Mehr als 400 Geräte sind seit Jahresbeginn beschlagnahmt worden. Grundlage dafür ist das Wiener Spielautomatenverbot. Bei den von der Stadt konfiszierten Apparaten handelt es sich einerseits um Glücksspielautomaten, die seit Jahresbeginn verboten sind, und andererseits um Wettautomaten und Wettannahmegeräte. Diese verfügen laut Sima über keine landesrechtliche Genehmigung.

Seit 8. Juli 2015 gilt in Wien ein neues Landesgesetz, mit dem die Wettvermittlung und somit auch Wettterminals ohne landesrechtliche Genehmigung verboten wurden. Zudem wurde die Strafe für illegale Wetten auf bis zu 22.000 Euro erhöht - mehr dazu in Stadt bekämpft illegale Wettlokale.

Konfiszierung für Betreiber „illegal“
Anders sehen das die Betreiber solcher Wettautomaten. Einige Unternehmer hätten nach wie vor einen gültigen Gewerbeschein für Wettvermittlung, daher sei die Konfiszierung durch das Magistratsamt (MA) 36 illegal gewesen, sagte Helmut Kafka vom Automatenverband zur APA. Diese Wettanbieter machten sich ein Schlupfloch zunutze.

Sie legten gegen den behördlichen Löschbescheid ihres Gewerbescheins Berufung beim Landesverwaltungsgericht ein und verlegten kurz vor der Verhandlung ihren Firmensitz in ein anderes Bundesland, denn es sind ja die Länder zuständig. Aus diesem Grund, argumentieren die Wettautomatenbetreiber, hätten die Geräte nicht beschlagnahmt werden dürfen.

Die Automatenlobby wähnt noch einen weiteren Rechtsbruch durch die Stadt Wien: Beim Verbot von „technischen Geräten“ brauche es zwingend eine EU-Notifizierung des entsprechenden Gesetzes. Ohne dieses Okay aus Brüssel könne das neue Paragrafenwerk gar nicht in Rechtskraft treten.

http://wien.orf.at/news/stories/2732098/
1 17.09.2015 17:36 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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