Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner 914. Sitzung unter dem TOP 64 mit einer Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung beschäftigen.
Die Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung wird dahingehend geändert, dass die Zuständigkeit für die Besteuerung von Sportwetten, für die sich keine örtliche Zuständigkeit im Inland ergibt, einheitlich dem Finanzamt Frankfurt am Main III übertragen wird. Die bislang bestehende Sonderzuständigkeit des Finanzamts Kiel-Nord für die Besteuerung von Sportwetten auf Grundlage des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein wird aufgehoben.
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