Streichelzoo |
Jannes
Routinier
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
meine Frage ist kurz und bündig: Jemand möchte bei uns einen Streichelzoo errichten. Ist etwas zu beachten?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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25.04.2012 09:23 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
eine Frage die vom Kern her eher in ein Forum für Amtstierärzte und Veterinäre gehört
Ansonsten könnte man prüfen ob hier möglicherweise die Voraussetzungen für ein beonders Überwachungsbedürftiges Gewerbe vorliegen könnten - wäre schließlich nicht schön, wenn ein verurteilter Tierquäler oder -schmuggler einen Streichelzoo betreibt um etwaige Geschäfte zu "legalisieren"
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
25.04.2012 09:46 |
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Solon
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Maliklaus
Routinier
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Hallo nach Zweibrücken,
ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall, da ging es um die Schaustellung von Tieren im Reisegewerbe. Die betreffende Person benötigte eine Erlaubnis des Veterinäramtes:
Gewerbsmäßiges zur Schau stellen oder zur Verfügung stellen von Tieren zu solchen Zwecken (§11 Abs.1 Nr.3d TierSchG)
Sehr geehrter Herr XXX,
aufgrund des § 11 Abs.1 Nr.3d des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in der Fassung vom 18.´Mai 2006 (BGBI. I S. 1207, 1313) und nach Artikel 1 § 2 Abs.2 des Gesetzes Nr. 1728 vom 18. November 2010 (Amtsbl. 1 2010, 1420) in Verbindung mit § 1 Abs.3, § 2 Abs.1 Nr.2 des Saarländischen Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung (VetALG) vom 19.05.1999 (Amtsbl. S 844, 851), geändert durch Art. 8 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21.11.2007 (Amtsbl. I, 2393), in der jeweils zurzeit
geltenden Fassung,
erteile ich Ihnen die widerrufliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen zur Schau stellen von wirbellosen Tieren.
Verantwortliche Person: Herr XXX
Betriebsstätte: XXX, 66424 Homburg
...
Solltet ihr den kompletten Bescheid benötigen, kann ihn euch gerne zukommen lassen.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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25.04.2012 10:36 |
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Pieck, OA Düren
Routinier
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Hallo,
liegt denn eine Baugenehmigung für den "Betrieb eines Streichelzoos" vor ? Da wird eigentlich alles wichtige drin geregelt, ansonsten nur noch Mitteilung an das Veterinäramt.
MfG
Thomas Pieck
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4
27.04.2012 08:40 |
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