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Zum Ende der Seite springen Streichelzoo
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Streichelzoo

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

meine Frage ist kurz und bündig: Jemand möchte bei uns einen Streichelzoo errichten. Ist etwas zu beachten?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 25.04.2012 09:23 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Streichelzoo

Moin aus Rheinhessen,
eine Frage die vom Kern her eher in ein Forum für Amtstierärzte und Veterinäre gehört großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Ansonsten könnte man prüfen ob hier möglicherweise die Voraussetzungen für ein beonders Überwachungsbedürftiges Gewerbe vorliegen könnten - wäre schließlich nicht schön, wenn ein verurteilter Tierquäler oder -schmuggler einen Streichelzoo betreibt um etwaige Geschäfte zu "legalisieren"

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 25.04.2012 09:46 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Schaustellung von Tieren

Hallo nach Zweibrücken,

ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall, da ging es um die Schaustellung von Tieren im Reisegewerbe. Die betreffende Person benötigte eine Erlaubnis des Veterinäramtes:

Gewerbsmäßiges zur Schau stellen oder zur Verfügung stellen von Tieren zu solchen Zwecken (§11 Abs.1 Nr.3d TierSchG)

Sehr geehrter Herr XXX,
aufgrund des § 11 Abs.1 Nr.3d des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in der Fassung vom 18.´Mai 2006 (BGBI. I S. 1207, 1313) und nach Artikel 1 § 2 Abs.2 des Gesetzes Nr. 1728 vom 18. November 2010 (Amtsbl. 1 2010, 1420) in Verbindung mit § 1 Abs.3, § 2 Abs.1 Nr.2 des Saarländischen Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung (VetALG) vom 19.05.1999 (Amtsbl. S 844, 851), geändert durch Art. 8 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21.11.2007 (Amtsbl. I, 2393), in der jeweils zurzeit
geltenden Fassung,

erteile ich Ihnen die widerrufliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen zur Schau stellen von wirbellosen Tieren.

Verantwortliche Person: Herr XXX
Betriebsstätte: XXX, 66424 Homburg
...


Solltet ihr den kompletten Bescheid benötigen, kann ihn euch gerne zukommen lassen.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
3 25.04.2012 10:36 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
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Hallo,

liegt denn eine Baugenehmigung für den "Betrieb eines Streichelzoos" vor ? Da wird eigentlich alles wichtige drin geregelt, ansonsten nur noch Mitteilung an das Veterinäramt.

MfG
Thomas Pieck
4 27.04.2012 08:40 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
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