Wichtig - Umrechnung DM Euro |
ronaldrums
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Wichtig - Umrechnung DM Euro |
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Hallo,
ich schreibe grade an einer Hausarbeit in Tübingen. Meine Komilitonen und ich sind auf ein Problem gestoßen, auf das wirklich keiner eine Antwort weiß.
Vielleicht kann und jemand aus der Praxis helfen?
Nach dem Feiertagsgesetz Baden-Württemberg dürfen gem. § 13 FTG (aktuelle Fassung) Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 3000 DM geahndet werden.
Wie würden Sie in der Praxis damit umgehen? Es ist ganz offensichtlich, dass kein Bußbescheid über einen DM Betrag erlassen wird, sondern über einen entsprechend in einen Euro-Betrag umgerechneter.
Die Frage ist: was ist die gesetzliche Grundlage für die Umrechnung?
Und wie ist es zu werten, dass das FTG ein Landesgesetz ist, Währungsangelegenheiten aber der außschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen?
Vielen Dank.
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1
08.10.2011 12:55 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Wichtig - Umrechnung DM Euro |
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Umrechnungskurs DM in Euro = 1,95583 DM = 1 Euro
Rechtsgrundlagen: Die bei Umrechnungen zwischen dem Euro und den nationalen Währungen sowie zwischen den nationalen Währungen zu beachtenden Umrechnungs- und Rundungsregeln sind in den Artikeln 4 und 5 der Euro-Verordnung I festgelegt. Die mit sechs signifikanten Ziffern dargestellten Umrechnungskurse zwischen Euro und den nationalen Währungen wurdein der Euro-Verordnung III festgelegt. Das Ergebnis der Umrechnung ist nach den Rundungsregeln der Euro-Verordnung I zu runden. EG-Verordnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht.
Grüße
__________________ gmg
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2
08.10.2011 18:06 |
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Solon
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ronaldrums
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Wichtig - Umrechnung DM Euro |
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Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.
Beste Grüße
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3
08.10.2011 18:44 |
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