Gaststätte/Vergnügungsstätte/Baurecht |
toni
Grünschnabel
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Gaststätte/Vergnügungsstätte/Baurecht |
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Tach zusamm,
Ich hoffe das ich hier richtig bin, es geht um folgende Problematik.
Ich habe vor kurzem eine Gaststätte eröffnet in der ich FREIE Pokerspiele anbieten wollte. Frei heisst: Die Spieler ( in der Regel 5-9) bekommen Karten und Chips gegen eine Miete von ca. 15 Euro pro Stunde und spielen dann ohne von mir organisierte Struktur. Dies kann immer, je nach Öffnungszeit, geschehen. Mein Gedanke war dabei, mit Dart und Billard hole ich keinen mehr von der Couch runter. Der Pokerboom lockt die Leute an. Ich dachte mir das 15 Euro für 5-9 Mann vergleichbar mit einer BillardtischMIETE, DartMIETE oder KickerMIETE sind. Dazu kamen die obligatorischen monatlichen Turniere. Beides war vom Ordnungsamt abgesegnet.
Für alle Aktivitäten gab es natürlich auch Werbung. Online sowie per Handzettel.
Jetzt gibt es aber Probleme mit dem Bauamt.
Ich hatte es versäumt meine neue Aussenwerbung anzumelden. Brauchen wir nicht drüber reden. Bussgeld, anmelden, fertig.
Das Problem war das in dem SELBEN Schreiben, OHNE extra aufgeführten Betreff, NACH den Öffnungszeiten und Belehrungen, ich im LETZTEN Absatz darauf hingewiesen wurde das ich eine Nutzungsänderung als Vergnügunstätte beantragen müsste wenn ich das mit dem Poker so beibehalten wolle.
Es kam wie es kommen musste, ich übersah den letzten Absatz und bekam knapp eine Woche später eine Ordnungsverfügung sowie einen Gebührenbescheid zur Nutzungsänderung.
Jetzt meine Fragen
1. Kann man in einem Schreiben zwei Vorgänge bearbeiten wenn nur einer im Betreff angemeldet wird?
2. Muss ich wirklich eine Nutzungsänderung zur Vergnügungstätte beantragen wenn ich den Pokertisch wie einen Billardtisch behandel??
3. Die Nutzungsänderung wurde mir jetzt aufgezwungen. Kann ich sie ablehnen wenn ich jegliche Werbung und den Pokertisch entferne??
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten.
Gruss Toni
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1
10.03.2010 15:22 |
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Solon
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domim
Mitglied
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zu 1.: natürlich geht das.
zu 2. und 3.: Keine Ahnung. Ist Baurecht!
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Feierabend!!!
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2
11.03.2010 14:34 |
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