Thüringen: Bwin darf vorläufig weitermachen |
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Kaiser
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Thüringen: Bwin darf vorläufig weitermachen |
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Der private Sportwetten-Anbieter Bwin darf in Thüringen vorläufig weiterhin Sportwetten veranstalten und vermitteln sowie dafür werben. Das Verwaltungsgericht Weimar gab dem Eilantrag des Unternehmens gegen das vom Land Thüringen erlassene, sofort zu vollziehende Gewerbeverbot statt, wie das Unternehmen am Donnerstag in Neugersdorf mitteilte.
Neugersdorf (ddp-lth). Der private Sportwetten-Anbieter Bwin darf in Thüringen vorläufig weiterhin Sportwetten veranstalten und vermitteln sowie dafür werben. Das Verwaltungsgericht Weimar gab dem Eilantrag des Unternehmens gegen das vom Land Thüringen erlassene, sofort zu vollziehende Gewerbeverbot statt, wie das Unternehmen am Donnerstag in Neugersdorf mitteilte. Zur Begründung stützte sich das Gericht auf die Sportwetten-Genehmigung des Inhabers, die unter dem Gewerbegesetz der ehemaligen DDR erteilt wurde und nach bundesdeutschem Recht fortbesteht. Dabei verwarf das Gericht die Rechtsansicht des Landes, wonach die Genehmigung nur den Betrieb einer Wettannahmestelle, nicht aber das Angebot von Wetten über das Internet umfasse. Thüringen hatte im Februar dieses Jahres die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten untersagt und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Dagegen stellte Bwin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Mit einer ähnlichen Begründung hatte bereits das Verwaltungsgericht in Dresden im Oktober 2006 eine Untersagungsverfügung des Freistaats Sachsen ausgesetzt. ddp/tan/iha
Gefunden unter: http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/12388510/Bwin-darf-vorl%E
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07.07.2007 08:44 |
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