Anmerkung: der grundsätzliche Fehler des Aufstellers war, eine Unterlassungserklärung bei der Wettbewerbszentrale zu unterschreiben.
Die Wettbewerbszentrale traut sich nur an inhabergeführte Spielhallen ran. Die Ketten haben eine professionelle Rechtsabteilung und werden weiter ungestraft Getränke verbilligt abgeben.
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