Floh- und Trödelmarkt auf öffentlichem Gelände |
julia0903

Grünschnabel
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Floh- und Trödelmarkt auf öffentlichem Gelände |
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Nachfrage.
Bei mir hat ein Herr nachgefragt, was er zu beachten hat, wenn er einen Floh- und Trödelmarkt auf öffentlichem Gelände durchführen will.
Die Veranstaltung findet entweder an einem Samstag oder Sonntag statt.
Laut seiner Aussage sollen nur private und keine gewerbliche Anbieter vorhanden sein.
Was habe ich in diesem Fall zu beachten?
Bei uns ist es bislang so, dass eine solche Veranstaltung immer nur auf privatem Gelände mit privaten Anbietern stattfindet und ich dann nicht tätig werde. Da das Ganze aber nun auf öffentlichen Gelände und evtl. an einem Sonntag stattfinden soll, bin ich etwas überfragt.
Ich freue mich auf euren Input.
Liebe Grüße
Julia
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1
23.04.2025 08:43 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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RE: Floh- und Trödelmarkt auf öffentlichem Gelände |
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Guten Morgen,
manchmal ist es ganz einfach: Da sich die GewO an keiner Stelle für die Eigentumsverhältnisse gewerblich genutzter Flächen oder Räume interessiert, spiele die keine Rolle.
Liegt also eine Veranstaltung vor, die - wie hier - evtl. dem Titel IV GewO zu unterwerfen ist, vor, spielt die Frage, wem die verwendete Fläche gehört keine Rolle.
Die Eigentumsverhältnisse können aber sehr wohl eine Rolle spielen, wenn es um Sondernutzungsrecht, Straßenrecht o. ä. geht. Das aber sind völlig andere Rechtsbereiche.
Wenn die Veranstaltung nur von Privatleuten beschickt wird, die ihren eigenen privaten Dachbodenfund oder abgelegte Kleidung oder andere selbst gebrauchte Dinge verkaufen, sind die nicht als gewerblich einzustufen. Die Veranstaltung ist dann weder Jahr- noch Spezialmarkt. Dann wäre die Veranstaltung eigentlich nur noch nach dem Feiertagsrecht zu bewerten.
Hier kann es aber zu Missbräuchen kommen.
Beste Grüße
CS
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23.04.2025 08:57 |
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