Kettensägenschnitzen |
Nico Schwenke
Jungspund
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Beiträge: 12
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich nutze jetzt schon seit Jahren das Forum Gewerberecht und nun ist es soweit: Ich erstelle meinen ersten Thread :-)
Ich habe ein kleines Problem und komme nicht weiter.
Wir als Stadt, im Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband, organisieren jährlich einen Ostermarkt mit diversen Aktionen. Dieses Jahr kam die Idee auf einen Wettbewerb im Kettensägenschnitzen zu organisieren. Bis auf die Lautstärke erstmal keine schlechte Idee.
In der Planungsphase wurde jetzt allerdings festgestellt, dass einer der Teilnehmer seinen Sohn (14 Jahre) sägen lassen will. Der Sohn würde dies auch auf diversen "Schnitzevents" machen.
Sehe ich mir aber die Bedienungsanleitungen der Hersteller, die DGUV Forsten und das Jugendarbeitsschutzgesetz an (auch wenn die letzten beiden nicht unmittelbar Anwendung finden), dann bekomme ich als Veranstalter Bauchschmerzen.
Mit ein paar Ausnahmen steht dort überall, dass man eine Kettensäge erst ab 18 Jahren bedienen darf.
Auch wenn der Junge auf anderen Veranstaltungen sägt und der Vater diverse Haftungsausschlüsse unterschreiben will, sehe ich es trotzdem so, dass wir als öffentlicher Veranstalter die Jugend schützen müssen.
Außerdem steht immer noch im Raum, wenn etwas passiert......???
Hattet ihr schon ähnliche Fälle? Wenn ja, wie seid ihr damit umgegangen? Was denkt ihr?
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14.03.2019 09:35 |
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