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das ist ein österreichischer ausdruck. Ich bin von österreich nach deutschland gezogen und hatte dort ein gewerbe als finanzdienstleistungsassitent angemeldet. In Österreich ist das Gewerbe erlaubnis frei. Wie sieht das In Deutschland aus, §34c pflichtig ja oder nein? Was ist zu beachten? Worauf kommt es an, ob §34c greift oder nicht?
Vielen dank im vorraus
Klaus
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