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klausf57
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finanzdienstleistungsassistent

das ist ein österreichischer ausdruck. Ich bin von österreich nach deutschland gezogen und hatte dort ein gewerbe als finanzdienstleistungsassitent angemeldet. In Österreich ist das Gewerbe erlaubnis frei. Wie sieht das In Deutschland aus, §34c pflichtig ja oder nein? Was ist zu beachten? Worauf kommt es an, ob §34c greift oder nicht?

Vielen dank im vorraus

Klaus
1 16.10.2006 11:03 klausf57 ist offline E-Mail an klausf57 senden Beiträge von klausf57 suchen
Solon
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TinoHST   Zeige TinoHST auf Karte TinoHST ist männlich
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RE: finanzdienstleistungsassistent

Es kommt nicht auf den Begriff an, sondern auf die Tätigkeit, die man ausübt. Also einfach mal in den § 34 c GewO reinsehen und wenn man feststellt..ups, das will ich ja machen, dann zur Behörde und einen Antrag stellen! smile

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2 16.10.2006 14:05 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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