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Thema: Ladenschluß |
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Die unendliche Geschichte
natürlich mit politischer Variante...
Vorschlag für Harry Potter 7. Band: "Harry Potter und das Ladenschluss- und Wettbewerbsrecht
Nach Aussage der Bezirksregierung aus 2003 = 6. Band ist die Sonderöffnung um 0:01 Uhr mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar. Obwohl das Ladenschlussgesetz stark diskutiert wird hat es noch seine Gültigkeit! Also nix mit öffentlichem Sonderverkauf!!!
Aber die Empfehlung geht zur nicht öffentlichen Veranstaltung mit persönlicher Einladung an den einzelnen Kunden. Nur mit Einladung ist der Eintritt möglich, da Einlasskontrollen durchzuführen sind. Außerdem darf für die "private" Veranstaltung nicht öffentlich geworben werden!
siehe http://www.buchnrw.de/downloads/merkblatt_harrypotter6.PDF
Weiterhin viel Spaß bei all den privaten Veranstaltungen
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Thema: Ferienwohnung Gewerbeanmeldung |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ist der "Betrieb" einer (1) Ferienwohnung gewerberechtlich anzumelden?
Durch das Steueramt wurde mitgeteilt, dass jemand eine Ferienwohnung in Timmendorf gewerblich betreibt. Eine Gewerbeanmeldung wurde mit der Begründung nicht durchgeführt, dass es sich nur um eine einzige Ferienwohnung handelt. Auf Nachfrage wurde angegeben, dass das Wohnsitzfinanzamt nur zuständig ist, weil der Steuermessbetrag den Betrag von 10,00 € nicht übersteigt.
Bei der Ferienwohnung handelt es sich um nur eine Wohnung, die "mit nur einem Doppelbett ausgestattet ist. In der Wohnung gibt es ein Fernsehgerät. Waschmaschine und Telefon sind dagegen nicht vorhanden. Die Vermietung erfolgt ausschließlich von einer Appartementvermittlung vor Ort." In 2003 soll die Wohnung an 62 Tagen, in 2004 an 80 Tagen vermietet gewesen sein.
Da hier eine ausschließliche Fremdverwaltung besteht wird der gewerbliche Charakter gesehen. Bei einer eigenen Verwaltung der Ferienwohnung dürfte man auf eine Gewerbeanzeige verzichten, da die "Bagatellschwelle" wohl nicht überschritten wird. Die Verwaltung eigenen Vermögens stellt dann keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit dar.
Sind hier noch andere Kriterien maßgeblich? Hat jemand hilfreiche Vorschläge?
Sonst noch ein schönes Wochenende...
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Thema: Gaststätten im Reisegewerbe - Anzeigepflicht nach § 14 GewO? |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bezüglich der Thematik der Gewerbemeldungen würden mich Eure Erfahrungen interessieren.
Z. B. meldet mir ein Sportverein, dass im Foyer einer Sporthalle alkoholfreie Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr angeboten werden sollen. Dieses geschieht in der Spielsaison vom 22.10 - 02.04. an 28 Veranstaltungstagen, vermutlich jährlich wiederkehrend. Zu den Turnierterminen bieten die jeweiligen betroffenen Heimmannschaften des Vereins den Spielern und mitgereisten Eltern der Gastmannschaften selbst zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke zu geringen Preisen an.
Erlaubnisfrei nach GastG - OK, aber wie wird in ähnlichen Fällen die Gewerbeanzeige beurteilt? Scheitert diese möglicherweise an der Intensität?
Bin schon gespannt
Freundliche Grüße
Frank Heinzen
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