Ladenschluß |
Michael Fechner
Grünschnabel
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Hallo zusammen,
die nächste Ausgabe von Harry Potter steht an und unsere Buchhändler machen Werbung für Veranstaltungen mit dem Verkauf des Buches ab 0:01 Uhr.
Nach meiner Auffassung wäre das ein Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz und auch unsere Bezirksregierung will nicht wirklich eine Ausnahme erteilen.
Gibt es Erfahrungen in anderen Städten, wie mit solchen Veranstaltungen umgegangen wird? Insbesondere wäre die Frage interessant, ob man den Buchhändlern mit der Möglichkeit entgegen kommen kann, dass Interessenten im Vorfeld eine Gutschein erwerben und dann das Buch um die entsprechende Uhrzeit ausgehändigt bekommen.
Gruß
Michael Fechner
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1
25.08.2005 17:43 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Also wir würden das per Bescheid untersagen und ein Zwangsgeld festsetzen, ebenso wie die zwangsweise Schließung androhen. (Außer es ist politisch gewollte...................)
Ja, da liegen Sie ganz richtig. Es ist ein Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz. Eine Ausnahmegenehmigung müßte meiner Meinung nach nur Ihre Landesregierung erteilen können, bzw. die von denen beauftragte Stelle.
Will man den Verkauf auf jeden Fall stattfinden lassen, würde ich vorschlagen eine Veranstaltung nach Titel IV GewO festzusetzen. Diese Marktfestsetzungen befreien ja gerade vom Ladenschlußgesetz. Allerdings muß der Veranstalter dann eine Veranstaltung organisieren, an der circa 12 Gewerbetreibende teilnehmen müssen um überhaupt festsetzungsfähig zu sein.
So würde ich das zumindest hier lösen...
Was Ihre Möglichkeit angeht, ich weiß nicht. Zwar ist Gutschein gegen Buch ja kein wirklicher Verkauf, aber ich würde das als einen zu offensichtlichen Versuch der Umgehung des Ladenschlußgesetzes werten.
Nicht zu letzt sollte man auch immer im Auge behalten, daß es noch Arbeitnehmer gibt, die auch Rechte haben.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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2
26.08.2005 07:42 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, Herr Fechner! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Solche Dinge sind immer für die Wettbewerbszentralen (IHK) interessant, weil diese so relativ schnelles und leicht verdientes Geld haben.
Die Frage ist ganz einfach: Haben wir ein Ladenschlussgesetz, an das sich alle zu halten haben oder darf jeder seinen Ladenschluss so zurecht biegen, wie er es möchte?
Da das Buch ja sicherlich nicht nur bei Ihrem Buchhändler ab 0:01 Uhr verkauft werden soll, sondern bundesweit angeboten wird, wäre ja auch ein Hinweis an die Gewerkschaft "verdi" interessant, die sich dann mit den entsprechenden Politikern über die Arbeitnehmerschutzvorschriften unterhalten können.
Die Problematik, die ich hier wieder sehe, ist die, dass in einigen Städten der Verkauf großzügig geduldet wird, während andere Kommunen auf den Ladenschluss verweisen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (s. Einleitung aus Dreieich....).
M. E. kann es nicht so sein, dass die Herausgabe eines neuen Buches, und sei es eine noch so wichtige Ausgabe wie "Harry Potter und die dunklen Augen im Kohlenkasten!", ein Gesetz außer Kraft setzt. Denn wer sagt, dass nur die Buchhändler ungestraft gegen das Ladenschlussgesetz verstoßen dürfen? Warum nicht auch die Händler, die Besen, Hüte und Zauberzubehör (also quasi der gesamte Einzelhandel!!) anbieten?? Und warum dürfen die Buchhändler nicht auch bei der Ausgabe des neuen "Jerry Cotton und der Dynamit gefüllte Hamster" öffnen??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 29.08.2005 13:18.
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26.08.2005 08:03 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
z. Zt. ist es nicht möglich, die HP-Bände ab 0.01 Uhr zu verkaufen. Ausnahmegen. werden nicht erteilt. Auch die Abgabe des Buches gegen Vorlage eines während der Ladenzeiten verkauften Gutscheines ist nach dem geltenden Ladenschlussrecht verboten.
Nach § 3 LschlG müssen die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden geschlossen sein. Zum geschäftlichen Verkehr gehört auch die Abgabe der Waren, die Entgegebnahme von Bestellungen etc., also alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Tätigkeiten.
Eine Veranstaltung nach Titel IV kommt nicht in Frage, da es ja als Jahrmarkt oder Spezialmarkt laufen müsste. Hier wäre der Antrag nach § 69a Abs. 1 Ziff. 4 GewO abzulehnen, weil die Veranstaltung in Ladengeschäften stattfindet.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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29.08.2005 10:52 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Ich dachte bei einer Festsetzung auch eher an ein Fest, was nicht in den Betriebsräumen stattfindet. Dann sollte es nach meinem Dafürhalten funktionieren. Allerdings ist die Frage, ob die Buchhändler Ihre Ware unter freiem Himmel präsentieren wollen. Aber auch da gibt es ja billig diese 3x3m Zelte........
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29.08.2005 12:53 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Da fehlt dann aber die vorgeschriebene Vielzahl von Händlern.
Ich meine, dass würde nicht funktionieren.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
29.08.2005 14:32 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Ach,.... bei uns fürde das funktionieren. Die würden sich dann da einfach einige Buden hinstellen. Bei Wal*Mart wäre das überhaupt kein Problem. Aber zum Glück wollen die bei uns nicht
, was uns viel Arbeit erspart.
Wird in kleineren Gemeinden und Städten vermutlich eh ein Politikum sein.
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29.08.2005 14:54 |
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Boshamer
Haudegen
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Hinzu kommt ja noch die politische Variante:
Ich kann mich erinnern, dass die Kaninchenzüchter am 01.11. eine Zuchtschau machen wollten. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Veranstaltung untersagt (wir hatten aber auch nicht mehr dran gedacht, dass der 01.11. so ein heiliger Feiertag war). Daraufhin hat der Verein die Politiker eingeschaltet.
Mittlerweile bin ich wieder auf 56 cm gewachsen und es gibt Fortschritte, aber was wir als Ordnungsbehörde beschimpft wurden geht auf keine Kuhhaut. Auf der anderen Seite gab es nämlich in den Nachbarstädten richtige Parties usw, und da hat keiner was gesagt
Im Zweifel würde ich die Entscheidung durch den Bürgermeister treffen lassen.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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30.08.2005 13:58 |
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Frank Heinzen
Grünschnabel
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31.08.2005 10:44 |
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