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So nun auch mal ein erster Eintrag von mir
Ein freundliches Hallo aus Monheim am Rhein,
Ich hab da mal eine Frage an sie alle
Folgendes Problem stellt sich mir: Ich habe hier eine geschlossene Gaststätte, die Eigentümerin möchte nun das Objekt für verschiedene, der Öffentlichkeit zugängliche, Anlässe / Events vermieten. Unter anderem auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen aber mit unterschiedlichen Veranstaltern z.b. Oldie-Abende und Jazzfestivals etc.
Wie ist ihre Meinung zur Erlaubniserteilung. Vorübergehende Gestattung an den jeweiligen Veranstalter oder Erlaubnispflicht nach § 2 GastG und wenn ja an wen?
Auf die Meinung von ihnen warte ich mit Hochspannung
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