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Einen schönen guten Morgen aus Neukirchen-Vluyn,
mich erreichte heute folgende E-Mail:
Ich werde in meinem Haus eine stromproduzierende Heizung
(Brennstoffzelle, nach KWK-Gesetz) installieren und an den örtlichen
Netzbetreiber enni Strom verkaufen (Umsatz max 1500 €/a) . Muss ich dazu
ein Gewerbe anmelden?
Ich würde das analog zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen sehen, also erst einmal keine Gewerbeanmeldung verlangen.
Wie würden Sie das sehen? Hat schon jemand einen solchen/ähnlichen Fall?
Viele Grüße vom Niederrhein
Michael Feldhaar
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