unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 4 von 4 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Oddset: Sportwetten für Minderjährige
FedaMecan

Antworten: 16
Hits: 15.491
07.07.2006 11:10 Forum: Spielrecht


Sie sprechen das Hauptproblem ja selbst an und verwenden, mit Absicht oder nicht, von Glücksspiel und eben nicht rein von Sportwetten. Und genau da sind wir am wichtigsten Punkt des Ganzen, denn hier führt sich der Lotto und Totoblock selbst ad absurdum indem er nur das Angebot für Sportwetten in geordnete Bahnen lenken will und nur hier sein Angebot an die Spielsuchtprävention anpassen will, während er gleichzeitig immer mehr Spielbanken betreibt und diese auch mit nur einem Ziel bewirbt, der Gewinnmaximierung.
Wir sind doch gerade jetzt vor der Alles-Oder-Nichts-Regelung, die natürlich nicht Spielsucht verhindern wird und dies auch nicht kann, jedoch die eine klare Ausrichtung des Lotto und Totoblocks erfordert, die dieser zwar haben will, es aber nicht konsequent angeht. Genau dies ist der Kritikpunkt und hier ist der Gesetzesbruch zum EU-Recht, denn dieses sieht keine Übergangsfrist vor, da wir uns demnach in einer rechtsfreien Zeit befinden, da der Lotto und Totoblock verfassungswidrig handelt, während die privaten illegal sind.
Thema: Oddset: Sportwetten für Minderjährige
FedaMecan

Antworten: 16
Hits: 15.491
07.07.2006 00:47 Forum: Spielrecht


Hier geht es nicht um eigene Maßstäbe, sondern um die Diskussion an sich in wie weit ein Internetangebot im Falle eines Glücksspielmonopols Sinn macht. Bei dem Beispiel des kleinen Bruders ging es erst mal um die grundsätzlichen Lücken, die ein Internetangebot mit sich bringt und da ist die Argumentation des "zeitgemäßen" Angebotes genau das Problem. Die Ausrichtung von Oddset hat keine zeitgemäße zu sein, sondern eine die die Monopolstellung rechtfertigt und hier ist insbesondere ein Internetangebot mehr als fragwürdig. Dies ist keinesfalls meine persönliche Ansicht oder Auslegung der Lage, sondern auch die von Spielsucht-Experten. Im übrigen war Karlsruhe in seinem Urteil doch recht deutlich, denn eine "halbwegs"-Spielsuchteindämmung wurde dort nicht erwähnt, ebenso kritisiert und umstritten ist auch die Anzahl der Annahmestellen von Oddset.
Ich glaube, dass hier viele mit einem etwas blauäugigen Ansatz herangehen, denn viele scheinen das ganze mit Vernunft zu beobachten und so erscheint es doch logisch, dass Oddset ein Internetangebot hat in der heutigen Zeit. Doch genau da liegt die Problematik, denn es geht nicht um Vernunft, sondern um die strikte Einhaltung der Spielsuchteindämmung und diese würde für Oddset harte Einschnitte bedeuten und wie bereits erwähnt könnte es auch größere Folgen für die anderen Bereiche wie Lotto haben.
Sie sehen es richtig, dass das Szenario überspitzt war, jedoch war es nicht falsch dies zu testen, vor allem wenn man sich durch den Kopf gehen lässt wieso das Szenario überhaupt möglich ist. Es liegt einzig und allein an der Einzahlungsmöglichkeit per Paysafecard, die (mag es Zufall sein oder nicht) ausgerechnet in jedem Lotto Toto Geschäft erworben werden kann. Auch in diesem Falle gilt leider nicht der gesunde und normale Gedankengang, dass dies einfach ein Service sei, den Oddset anbietet, denn im Falle eines Monopolerhaltes darf Oddset nicht wie ein Privatunternehmen agieren und die gleichen Ziele verfolgen. Mir scheint es als sei vielen nicht klar welche Auswirkung die Entscheidung für ein Staatsmonopol hat. Im übrigen wäre in dem Vergleich rein das Verhindern des Trinkens der alkoholischen Getränke vergleichbar mit der Auszahlungsmöglichkeit gewesen, denn das "Geld loswerden" ist ja zulässig laut Ihrer Auffassung. Und selbstverständlich bin ich kein Befürworter von irgendwelche eidesstattlichen Erklärungen, aber ich denke mal, dass Sie dies wissen. Sie versuchen hier ebenso wie die Politik die Sportwette vom restlichen Glücksspiel zu trennen und genau dies ist so nicht möglich, da es nur EINE Regelung für Glücksspiel geben kann.

Der redaktionelle Hinweis erfolgte Bereits durch einen Lotto-Mitarbeiter, jedoch wollte ich das ganze nicht ändern, da man zu seinen Fehlern, die nach einem langen Arbeitstag nun mal möglich sind, stehen sollte.
Beim OVG-Münster-Urteil bin ich mir nicht ganz sicher ob es zu einer Ablehnung kommen wird, denn im Prinzip muss es ein Grundsatzurteil geben, was auch das EU-Recht miteinbezieht und genau dieses EU-Recht wurde beim letzten Urteil explizit aussen vor gelassen.
Thema: Oddset: Sportwetten für Minderjährige
FedaMecan

Antworten: 16
Hits: 15.491
06.07.2006 12:00 Forum: Spielrecht


Der Vergleich mit Alkohol hinkt jedoch gewaltig, denn der Verkäufer ist in diesem Falle verpflichtet nach einem Ausweis zu fragen und kann diesen mit dem Gesicht des Kunden vergleichen, was im Internet nicht möglich ist.
Ein Internetauftritt ist absolut fehl am Platz wenn das Angebot nur auf die Eindämmung der Spielsucht ausgerichtet werden muss, da hier allein schon durch das Guthaben auf einem Konto der Bezug zum realen Geld sehr leicht verloren geht, was auch Spielsuchtexperten bestätigen. Auch zu diesem Thema ist ein ausführlicher Artikel auf der Seite, der das Aussehen der Seite ein wenig näher untersucht.
Ob eine Auszahlung stattfinden kann oder nicht ist völlig unwichtig, ein Jugendlicher darf vom Gesetz aus keine Wette abschließen und der Veranstalter des Glücksspiels hat dies zu verhindern.
Thema: Oddset: Sportwetten für Minderjährige
FedaMecan

Antworten: 16
Hits: 15.491
05.07.2006 18:52 Forum: Spielrecht


Erst mal vielen Dank für das Interesse an einem unserer Artikel.

Wir sind der Meinung, dass das komplette Internetangebot der Lotto- und Totoblocks eingestellt werden müsste, falls sich die Politik für den Erhalt des Monopols entscheiden sollte. Dies dürfte dann nicht nur für Oddset als Sportwette gelten, sondern für alle Angebote, da hier die naive Trennung von Oddset und beispielsweise Lotto oder Keno rechtlich absolut nicht haltbar ist.
Zeige Beiträge 1 bis 4 von 4 Treffern

Views heute: 340.841 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.732.454


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.067s | PHP: 98.51% | SQL: 1.49%