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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Oddset: Sportwetten für Minderjährige » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Oddset: Sportwetten für Minderjährige
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Oddset: Sportwetten für Minderjährige

Sie haben den Titel bestimmt gelesen und wundern sich nun: „Drehen sie jetzt völlig durch und verlangen Sportwetten auch für Jugendliche zuzulassen?“ oder vielleicht denken Sie auch „Wieder ein Privater, der Jugendliche zocken lässt“.

Nein, wir vertreten eindeutig die Meinung, dass sowohl private als auch der staatliche Anbieter Sportwetten für Jugendlich strikt unterbinden sollten. Also sind wir einfach der aktuellen Argumentation der Richter des OVG Münster und des staatlichen Anbieters Oddset gefolgt und haben ein realistisches Szenario geschaffen um zu testen ob es Jugendliche wirklich so schwer haben eine Wette abzugeben. Als Testobjekt wurde die Seite Oddset.de gewählt, da wir hier nicht nur erwartet können, sondern sogar müssen (siehe Urteil des OVG Münster und Aussagen der Politik), dass es einem Jugendlichen unmöglich gemacht wird eine Wette abzugeben.

Folgendes Szenario erschein und realistisch oder besser gesagt, es geschah eben so schon mal in unserem Bekanntenkreis.

1. Ich bin der große volljährige Bruder.

2. Ich habe einen kleinen minderjährigen Bruder, der unbedingt mal eine Wette abgeben will.

3. Selbstverständlich kennt mein Bruder meine Daten wie Geburtstag, Wohnort usw

4. Mein kleiner Bruder ist wie eigentlich alle Jugendlichen geschickt beim „Googlen“.

Wir haben unser Bestes gegeben um einen nachvollziehbaren Sachverhalt zu haben.

Sportwetten-Magazin berichtete am June 30, 2006 @ 2:45 am. Alles unter: http://www.sportwetten-magazin.de/?p=18

Ist das nicht ein Fall, der alleine schon im öffentlichen Interesse abgehandelt werden sollte.
1 05.07.2006 16:35 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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Erst mal vielen Dank für das Interesse an einem unserer Artikel.

Wir sind der Meinung, dass das komplette Internetangebot der Lotto- und Totoblocks eingestellt werden müsste, falls sich die Politik für den Erhalt des Monopols entscheiden sollte. Dies dürfte dann nicht nur für Oddset als Sportwette gelten, sondern für alle Angebote, da hier die naive Trennung von Oddset und beispielsweise Lotto oder Keno rechtlich absolut nicht haltbar ist.
2 05.07.2006 18:52 FedaMecan ist offline E-Mail an FedaMecan senden Beiträge von FedaMecan suchen
Solon
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Moin Moin aus Thüringen,

mit gewisser krimineller Energie findet man sicherlich in vielen Lebensbereichen Schlupflöcher. Auch sollte der Kommentar zu dem Beitrag an dieser Stelle Erwähnung finden, der das "Szenario" zur halben Sache werden lässt und die etwas reißerische Überschrift etwas verblassen lässt:

Zitat:
Ich denke nicht das dies objektiv beweist, das Oddset.de es Jugendlichen ermöglicht zu spielen. Das ist vergleichbar damit, das ich beim Kauf von Alkohol falsche Angaben tätige um mit 15 bereits Bier kaufen zu können. So lange wir unsere Personeninformationen nicht in einem Scan am Finger tragen oder ähnliches, sind solche Szenarien immer wieder denkbar.

Letztlich wird es für den Testkunden ein kurzes Vergnügen sein, da er an potentielle Gewinne nicht dran kommen wird, denn auf eine Paysafecard kann man nicht auszahlen.


Denn der Anreiz zum Spiel entsteht nicht allein in der mehr oder weniger legalen Teilnahmemöglichkeit, sondern im realen Gewinn.

Auch die Forderung, dass die staatlichen Lotto- und Sportwettenanbieter ihre Produkte nicht über das Internet anbieten dürften, geht über das Ziel hinaus. Wenn der natürliche Spieltrieb im Rahmen der Suchprävention und Kanalisation durch den staatlichen Anbieter gelenkt werden soll, muss auch ein zeitgemäßes Angebot, dass sicherlich in der derzeitigen Aufmachung i. S. des BVerG-Urteils noch kleine Änderungen vertragen könnte, im Internet vorhanden sein.

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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
3 06.07.2006 07:09 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Der Vergleich mit Alkohol hinkt jedoch gewaltig, denn der Verkäufer ist in diesem Falle verpflichtet nach einem Ausweis zu fragen und kann diesen mit dem Gesicht des Kunden vergleichen, was im Internet nicht möglich ist.
Ein Internetauftritt ist absolut fehl am Platz wenn das Angebot nur auf die Eindämmung der Spielsucht ausgerichtet werden muss, da hier allein schon durch das Guthaben auf einem Konto der Bezug zum realen Geld sehr leicht verloren geht, was auch Spielsuchtexperten bestätigen. Auch zu diesem Thema ist ein ausführlicher Artikel auf der Seite, der das Aussehen der Seite ein wenig näher untersucht.
Ob eine Auszahlung stattfinden kann oder nicht ist völlig unwichtig, ein Jugendlicher darf vom Gesetz aus keine Wette abschließen und der Veranstalter des Glücksspiels hat dies zu verhindern.
4 06.07.2006 12:00 FedaMecan ist offline E-Mail an FedaMecan senden Beiträge von FedaMecan suchen
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Gruß nach Bochum zu @FedaMecan

Bekannter Maßen hinken Vergleiche. Mir ging es bei der Zitierung des Kommentars aus Ihrem Magazin nicht um den Vergleich, sondern das gewinnlose Ergebnis Ihres „Szenarios“. Ich denke schon, dass es ein Unterschied ist, ob der Jugendliche mit illegalen Mitteln nur seine Wette abgeben kann oder ob er auch damit verbunden den in Aussicht gestellten Gewinn kassieren kann. Kindern und Jugendlichen ist es nicht generell verboten, an Glücksspielen teilzunehmen, sondern und hier lohnt sich wieder mal ein Blick ins Gesetz, ist ihnen nur die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit zu verwehren (§ 4 Abs. 2 Staatsvertrag Lotteriewesen i. V. m. § 6 Abs. 2 Jugendschutzgesetz).
Ich bin zugegebener Maßen kein Suchtexperte, aber ich glaube nicht, dass der entstandene Nervenkitzel, den die illegale Abgabe der Wette möglicher Weise beim „kleinen Bruder“ ausgelöst hat, zur Suchtgefahr wird. Die Gefahr entsteht erst dann, wenn er auch die reelle Chance erhält, den Gewinn einzukassieren. Beim vorliegenden „Szenario“ bleibt es beim Glücksspiel ohne Gewinnmöglichkeit (abgesehen von der innerlichen Genugtuung, wenn er richtig getippt hat).
Wenn der „kleine Bruder“ morgen in den Supermarkt geht und sich den Einkaufswagen mit div. Alkoholika füllt, ist es zwar moralisch zu beanstanden, wenn nicht gleich eine Verkäuferin (soweit vorhanden) oder ein anderer Erwachsener dagegen einschreitet, aber erst dann, wenn er mit den suchtgefährdeten Waren nach Entrichtung des Kaufpreises ungehindert den Kassenbereich verlassen darf, liegt ein verbotener Tathergang i. S. des Jugendschutzes vor. Da jedoch auch die Gefahr besteht, dass der „kleine Bruder“ unter der Jacke und ohne zu bezahlen die hochprozentige Flasche nach Hause tragen könnte, müsste man analog Ihrer Forderung zur Einstellung des Oddset-Internet-Angebotes auch jeglichen Alkohol aus dem Selbstbedienungssortiment nehmen... Ja, ja – ich weiß, Vergleiche hinken, aber sie bieten zugleich die Chance über den „Tellerrand“ hinaus einen Sachverhalt lebensnaher zu betrachten…
Ihre Argumentation zur Negierung des Oddset-Internet-Angebotes überzeugen mich auch aus anderem Grund nicht wirklich. Allternativ hat der "kleine Bruder" auch die Möglichkeit, seinen ausgefüllten Tippschein vom "großen Bruder" bei der Lotto-Toto-Annahme abzugeben. Soll jetzt künftig das nette Fräulein von der Wettannahme vom Wetter eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass das sein Tippschein ist und nicht der vom "kleinen Bruder"?

Sorry, aber ich habe im betreffenden Urteil des Bundverfassungsgerichts nicht gelesen, dass die staatlichen Glücksspielanbieter ihre Angebote in ein blickdichten Tresor einschließen müssen und nur nach 3maligen nachfragen, Ausweiskontrolle … zögerlich das Angebot offerieren dürfen. Eine Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs auf ein legales Glücksspielangebot bedarf einer Außenwirkung. Das BVerfG hat hier den groben Rahmen zwischen Suchtprävention und sachbezogener Offerte abgesteckt. Wie dies in Praxis im Detail aussehen muss bzw. darf, sollte m. E. schnellstmöglich über die Installation eines unabhängigen Überwachungsgremiums abgeklärt werden. Bei allem Respekt für Meinungsfreiheit ist es wohl auf Dauer nicht der richtige Weg, wenn vom Oddset-Anbieter angefangen, über die Anwälte der privaten Sportwettenanbieter bis hin zu Sportwetten-Liberalisierungs-Befürwortern jeder für sich interessenbezogen seine eigenen Maßstäbe aufstellt, wie die Auflagen des BVerfG zu erfüllen sind.

Noch ein kleiner redaktioneller Hinweis zu Ihrem Magazin-Beitrag „Tut Oddset zu wenig?“: Sie verweisen darin wiederholt auf das „BGH-Urteil“. Ich denk mal, Sie meinen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.03.2006 und keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH).
In Ihrem persönlichen Resümee zum Beschluss des OVG NRW heißt es des Weiteren: „Das Urteil des OVG Münster ist unanfechtbar, jedoch bleibt immer noch der Gang vor den Bundesgerichtshof, denen die meisten wohl auch gehen werden.“ Das sog. Eilverfahren ist abgeschlossen, da hilft auch kein Gang zum BGH. Vielmehr steht der weitere Rechtsweg über die Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht > Oberverwaltungsgericht > Bundesverwaltungsgericht offen. Ein (anschließender) Gang zum Bundesverfassungsgericht wird sicherlich – solang keine neue Rechtslage sich in der Übergangzeit bis zum 31.12.2007 ergibt – mit einer Ablehnung der Verfassungsbeschwerde enden, da die Karlsruher Richter bereits in der Sache ein Grundsatzurteil erlassen haben.

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5 07.07.2006 00:13 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hier geht es nicht um eigene Maßstäbe, sondern um die Diskussion an sich in wie weit ein Internetangebot im Falle eines Glücksspielmonopols Sinn macht. Bei dem Beispiel des kleinen Bruders ging es erst mal um die grundsätzlichen Lücken, die ein Internetangebot mit sich bringt und da ist die Argumentation des "zeitgemäßen" Angebotes genau das Problem. Die Ausrichtung von Oddset hat keine zeitgemäße zu sein, sondern eine die die Monopolstellung rechtfertigt und hier ist insbesondere ein Internetangebot mehr als fragwürdig. Dies ist keinesfalls meine persönliche Ansicht oder Auslegung der Lage, sondern auch die von Spielsucht-Experten. Im übrigen war Karlsruhe in seinem Urteil doch recht deutlich, denn eine "halbwegs"-Spielsuchteindämmung wurde dort nicht erwähnt, ebenso kritisiert und umstritten ist auch die Anzahl der Annahmestellen von Oddset.
Ich glaube, dass hier viele mit einem etwas blauäugigen Ansatz herangehen, denn viele scheinen das ganze mit Vernunft zu beobachten und so erscheint es doch logisch, dass Oddset ein Internetangebot hat in der heutigen Zeit. Doch genau da liegt die Problematik, denn es geht nicht um Vernunft, sondern um die strikte Einhaltung der Spielsuchteindämmung und diese würde für Oddset harte Einschnitte bedeuten und wie bereits erwähnt könnte es auch größere Folgen für die anderen Bereiche wie Lotto haben.
Sie sehen es richtig, dass das Szenario überspitzt war, jedoch war es nicht falsch dies zu testen, vor allem wenn man sich durch den Kopf gehen lässt wieso das Szenario überhaupt möglich ist. Es liegt einzig und allein an der Einzahlungsmöglichkeit per Paysafecard, die (mag es Zufall sein oder nicht) ausgerechnet in jedem Lotto Toto Geschäft erworben werden kann. Auch in diesem Falle gilt leider nicht der gesunde und normale Gedankengang, dass dies einfach ein Service sei, den Oddset anbietet, denn im Falle eines Monopolerhaltes darf Oddset nicht wie ein Privatunternehmen agieren und die gleichen Ziele verfolgen. Mir scheint es als sei vielen nicht klar welche Auswirkung die Entscheidung für ein Staatsmonopol hat. Im übrigen wäre in dem Vergleich rein das Verhindern des Trinkens der alkoholischen Getränke vergleichbar mit der Auszahlungsmöglichkeit gewesen, denn das "Geld loswerden" ist ja zulässig laut Ihrer Auffassung. Und selbstverständlich bin ich kein Befürworter von irgendwelche eidesstattlichen Erklärungen, aber ich denke mal, dass Sie dies wissen. Sie versuchen hier ebenso wie die Politik die Sportwette vom restlichen Glücksspiel zu trennen und genau dies ist so nicht möglich, da es nur EINE Regelung für Glücksspiel geben kann.

Der redaktionelle Hinweis erfolgte Bereits durch einen Lotto-Mitarbeiter, jedoch wollte ich das ganze nicht ändern, da man zu seinen Fehlern, die nach einem langen Arbeitstag nun mal möglich sind, stehen sollte.
Beim OVG-Münster-Urteil bin ich mir nicht ganz sicher ob es zu einer Ablehnung kommen wird, denn im Prinzip muss es ein Grundsatzurteil geben, was auch das EU-Recht miteinbezieht und genau dieses EU-Recht wurde beim letzten Urteil explizit aussen vor gelassen.
6 07.07.2006 00:47 FedaMecan ist offline E-Mail an FedaMecan senden Beiträge von FedaMecan suchen
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Ich denke mal schon, dass die Problematik mit Vernuft und gesunden Menschenverstand zu beurteilen und zu regeln wäre. Denn Ziel ist es ja, ein überlegtes und weitesgehend suchtloses Spielverhalten zu erreichen oder wie es Oddset & Co. formuliert: "Spielen mit Verantwortung". Ein 100 %iges ausschließen der Suchtgefahr zu erwarten, wäre m. E. blauäugig und würde die Vorgaben des BVerfG lebensfremd erscheinen lassen. Weder Verbote, "Glücksspiel-Askese" (z. B. kein Internetangebot) oder technische Vorrichtungen können absolut verhindern, dass es auch in Zukunft Spielsüchtige geben würde. Süchtige, egal ob abhängig von Drogen, Alkohol, Spielen ..., entwickeln bekannter Maßen "Kreativität" wenn es darum geht, ihren Süchten nachzugehen.
Ich kann nicht jegliche Form von Eigentum abschaffen, weil ich verhindern will, dass es weiterhin Diebstähle gibt. Ich kann kein generelles Fahrverbot erteilen, damit es keine Verkehrsübertretungen und vor allem keine tödlichen Unfallopfer mehr gibt. Regeln stellen immer einen Kompromiß zwischen Zielsetzung und gesellschaftlicher Realiät und Anspruch des Einzelnen bzw. der Gemeinschaft dar.
Es kann auch für's Glücksspiel keine Alles-Oder-Nichts-Regelegung geben. Wenn der Staat mit dem Monopol u. a. das Ziel der Suchtbekämpfung verfolgend durch Angebote, die dem natürlichen Spieltrieb des Menschen Rechnung tragen, das Glücksspiel in geregelte Bahnen bringen will, muss er auch nachfrageorientierte Angebote machen. Das Internet ist heute nunmal - dies zeigt auch dieses Forum - eines der wichtigsten Kommunikationsmittel. Deshalb steht m. E. nicht die Frage: Oddset-Internet-Auftritt ja oder nein, sondern wenn ja, das "Wie" im Vordergrund. Das da wohl einiges noch nicht so perfekt läuft, will ich nicht bestreiten, dies ist aber reparabel.

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7 07.07.2006 07:41 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Sie sprechen das Hauptproblem ja selbst an und verwenden, mit Absicht oder nicht, von Glücksspiel und eben nicht rein von Sportwetten. Und genau da sind wir am wichtigsten Punkt des Ganzen, denn hier führt sich der Lotto und Totoblock selbst ad absurdum indem er nur das Angebot für Sportwetten in geordnete Bahnen lenken will und nur hier sein Angebot an die Spielsuchtprävention anpassen will, während er gleichzeitig immer mehr Spielbanken betreibt und diese auch mit nur einem Ziel bewirbt, der Gewinnmaximierung.
Wir sind doch gerade jetzt vor der Alles-Oder-Nichts-Regelung, die natürlich nicht Spielsucht verhindern wird und dies auch nicht kann, jedoch die eine klare Ausrichtung des Lotto und Totoblocks erfordert, die dieser zwar haben will, es aber nicht konsequent angeht. Genau dies ist der Kritikpunkt und hier ist der Gesetzesbruch zum EU-Recht, denn dieses sieht keine Übergangsfrist vor, da wir uns demnach in einer rechtsfreien Zeit befinden, da der Lotto und Totoblock verfassungswidrig handelt, während die privaten illegal sind.
8 07.07.2006 11:10 FedaMecan ist offline E-Mail an FedaMecan senden Beiträge von FedaMecan suchen
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Themenstarter Thema begonnen von anders


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Hallo, einen nordischen Gruß an FedanMecan und Puz.zle,

ich habe diese Info bei meinen Recherchen gefunden und war der Auffassung, dass diese auch in dieses Forum zu einer konträren Diskussion passen könnte. Damit ist zunächst das erste Ziel wohl auch erreicht worden.

Es war aber noch ein weiterer Gedanke dabei. Es sollten (sollen) Themen sein, die den Mitarbeitern in den Behörden auch einmal aufzeigen, mit welchen Problemen sich konzessionierte Betriebe abgeben müssen, obwohl sie nur nach geltendem Recht ihr Gewerbe ausüben wollen.

Richtig ist dabei natürlich auch, dass das im Bereich des deutschen Glücksspiels momentan einfach nicht möglich ist. Die verantwortlichen Politiker haben die eskalierende Entwicklung im Glücksspiel-Bereich Europas einfach, einmal positiv ausgedrückt, einfach verschlafen. Das Schlimme daran aber ist, dass man von den praktizierenden Beamten bei der komplizierten Sachlage, eine ordentliche Arbeit abverlangt. Eines sollte dabei aber jedem jetzt schon klar: "Murks bleibt eben Murks". Man kann einfach nur hoffen, dass endlich die EU-Richtline "Glückspiel" fertig gestellt wird und über die europäische Gesetzgebung klare Bedingungen geschafen werden.

Wenn man einmal bedenkt was die Passivität des Gesetzgebers eigentlich schon für Kosten und damit volkswirtschaflichen Schaden angerichtet haben, dann kann man schon an der Form der Demokratie zweifeln. Hierzu einige praxisbezogene Beispiele - jeweils sehr kurz gehalten:

1. Die Nichtumsetzung einer EU-Umsatzsteuerrichtline aus 1979! Nutzniesser: "Die privaten und staatlichen Spielbanken". Gesamtschaden einfach nicht schätzbar. Es dürften sich aber, wenn die Gerichte alleine nach dem Sachverhalt urteilen würden, um mindestens um 20 Milliarden Euro gehen.

2. Die Länder haben den Städten und Gemeinden die Erhebung einer Vergnügunssteuer auf Geldspielautomaten in unbegrenzter Höhe emfohlen. Gerichtliche Hinweis, dass schon die pauschale Vergnügungssteuer rechtswidrig ist, wurden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Man hat auch tatenlos in Kauf genommen, wie Unternehmen durch die Vergnügungssteuer erdrosselt wurden. Leider haben die Gerichte hierzu praktisch noch keinen Stellung genommen, weil bereits im Vorfeld schon so viele Mängel sichtbar wurden, das eine Beurteilung nicht mehr notwendig erschien. Eigentlich sehr sehr Schade.

3. Man hat rückwirkend zum 01.01.2006 eine Spielverordnung geschaffen, obwohl die Industrie noch garnicht planen konnte. Das ist auch der Grund, das es erst 12 Geldspielgeräte nach der neuen Spielverordnung auf dem Markt gibt.

4. Die vorgesehene nationale Spieleinsatzsteuer wurde leider verhindert. Dafür geht es jetzt schon wieder mit einer neuen Art der Vergnügunssteuer, natürlich alle wieder sehr unterschiedlich los. In wieweit es sich dabei um eine zweite Mehrwertsteuer handelt bleibt zunächst einmal abzuwarten. Hier werden einige der Betroffenen sicherlich gegen das jeweilige Gesetz an sich schon vorgehen müssen und andere werden die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistungen forden. Es geht also alles wieder von vorne los.

Abschließend frage ich mich allen ernstes, warum kommen Politiker immer wieder schadlos davon und Beamte haben schon ein Arbeitsplatzproblem, wenn sie in einem fachlichen Gespräch auch nur eine Zigarette oder Tasse Kaffe annehmen?

Momentan steht die Stadt Wuppertal im öffentliche Interesse ja wieder ganz vorne. Mal sehen was dabei wohl herauskommt? Es muss doch da bestimmt noch irgendeinen Weg geben.
Ich bin mir auch schon ganz sicher, wie wohl das ausgehen wird: "Zufriedene und lachende, aber auch gut abgesicherte Politiker und nicht zu beneidende Beamte!"

Jetzt wurde noch einmal das Thema gewechselt und damit wollen wir es zunächst auch einmal belassen und die Resonanz abwarten.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 07.07.2006 19:43.

9 07.07.2006 19:42 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

@ anders:

Alles wunderschön und irgendwie auch nachzuvollziehen.

Zu Punkt 3) der v. g. Ausführungen möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die SpielV nicht rückwirkend in Kraft getreten worden ist, sondern nur relativ kurz vor dem Inkrafttreten veröffentlicht wurde. smile

Die Automatenwirtschaft ist aber bereits seit langer, langer Zeit durch ihre Spitzenverbände und deren Vertreter in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden gewesen. Wenn diese dann ihre Mitglieder nicht oder nur unzureichend informieren (aus welchen Interessensgründen auch immer) und der Informationsfluss (wie leider bei diesem Thema auch in der Verwaltung) nur unzureichend ist, kann es einem in der Tat so vorkommen, als wenn diese Rechtsnorm rückwirkend in Kraft getreten ist. Kopfkratz

Tatsächlich ist es jedoch anders und dementsprechend auch in keiner gerichtlichen Entscheidung moniert worden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
10 11.07.2006 14:59 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Sie haben Recht es war nicht Nachträglich nur wirklich sehr sehr knapp, die Industrie konnte sich nicht drauf einstellen, selbst wenn die Politik mit den Automatenverbänden geredet hat, wer wusste das es diese "bescheidenen" 6 Freispiele gibt, und wer wusste das es anstatt der 15 Geldspieler nur 12 sind und woher wusste man das Fun games komplett von Markt verschwinden sollen, und woher wusste die Industie/Verbände dies alles?
wir hatte leider viel zu kurze Fristen bekomen, und am ende sind wieder die Nutzniesser die Spielbanken ob es wohl daran liegt das diese zum grössten teil Staatlich sind Kopfkratz

Achja bevor ich es vergesse, jeder Lotoladen nimm wetten von Minderjährigen an da diese sich sicher fühlen nicht wie die meisten vernüftigen "Illegalen" Sportwettbüros die angst haben aufzufallen und die Polizei bei sich haben wollen.
Da sollte der Staat sich doch mal was einfallen lassen, es geht immer nur um Umsatz und da man bei Lotto mit ca. 5 % beteiligt sit am Umsatz wehn kümmert es das man dann von einem 17 Jährigen Scheine annimmt (haben extra jemanden hingeschickt zum testen), es ist ja "LEGAL"

ein Schönes Wochenende noch

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeuss: 23.07.2006 15:04.

11 23.07.2006 15:00 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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RE Oddset: Sportwetten für Minderjährige

Hallo @Zeuss

Zitat:
Achja bevor ich es vergesse, jeder Lotoladen nimm wetten von Minderjährigen an da diese sich sicher fühlen nicht wie die meisten vernüftigen "Illegalen" Sportwettbüros die angst haben aufzufallen und die Polizei bei sich haben wollen.


So wenig, wie es seitens von Behörden nicht rechtens wäre, eine oder einzelne Gesetzesübertretungen von Spielhallenbesitzern in der von ihnen gewählten Form zu verallgemeinern und die gesamte Branche damit zu „kriminalisieren“, eignet sich auch die von Ihnen selbst provozierte Gesetzesverletzung einer Lotto-Annahmestelle wohl kaum zu einer Pauschalverurteilung bzw. derartigen allgemeinen Behauptung. Um künftig derartige Fälle (weitestgehend) auszuschließen, sollten Sie mit „Name und Hausnummer“ ihre Erkenntnisse weitergeben. Nicht hier im Forum, sondern gegenüber der zuständigen staatlichen Lotteriegesellschaft oder dem Jugendschutzbeauftragten oder der Ordnungsbehörde der betreffenden Stadt-/Senatsverwaltung. Auf diesen Weg und nicht durch populistische Artikel, kann von den zuständigen Stellen effizient darauf Einfluss genommen werden, dass die gesetzlichen Vorschriften auch von den privaten Vertragspartner der staatlichen Lotteriegesellschaften strikt eingehalten werden.
Die bereits höchstrichterlichen Rechtssprechungen in einigen Bundesländern (Sachsen-Anhalt, NRW, Bayern, Hamburg), die von einer illegalen Wettbürobetreibung von Privaten generell ausgehen, lassen meines Erachtens nicht gerade den Schluss zu, dass es sich bei den privaten Sportwettbüro’s um „vernünftige“ Anbieter handelt... Denn der unerlaubte Betrieb einer Wettannahmestelle wird nicht dadurch legal, dass man die Vorschriften des Jugendschutzes einhält.

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12 24.07.2006 07:29 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Moin Moin aus Hamburg,

die hiesige Diskussion hat mich ermuttigt an die Presse heranzutreten und einen Test zu machen.

Ein solcher Test muß natürlich Lotto Annahmestellen (klappt wie das hamburger Beispiel ESSO Stationen zeigt) wie auch das Internet umfassen.

Auch für den Gewinn gibt es Lösungen, zumal es begründeten Verdacht gibt, dass eben nicht jeder Teilnehmer im www. per Schufa geprüft wird.

Wird sicher "lustig" großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
13 24.07.2006 08:58 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Hallo Puz-zel

Wie ich sagte es gibt überall welche, sowohl bei Privaten Sportwettanbietern sowohl auch bei Lootoannahmestellen die sonstwelche Gesetzte mit Füssen treten, wie sie sagten sollte man es nciht verallgemeinern, und das war nur das was ich damit sagen wollte und Sie es gerade bestätigten, es gibt überall schwarze Schafe..

Und wieo sind Sie der Meinung das Bayern der Meinung ist das Private Sportwettanbieter Illegal seien, dann verstehe ich nicht wieso soooo, viele Büros wieder aufgemacht haben.
Sowie der Fall Köln, das nun wieder in NRW diverse Büros wieder aufmachen!

Achja und selbst wenn ich hier die Adresse eintragen würde, so wäre sie doch sogleich auch gelöscht Augenzwinkern
Von daher bringt es nichts, und die OA haben leider zuviel zutun , daher werden die sich bestimmt nciht um einen Kiosk kümmernschimpf

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
14 24.07.2006 14:28 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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Hallo Herr @Corleis,

ich finde es sehr löblich, wenn Sie sich für den Jugendschutz uneigennützig angieren wollen...
Allerdings halte ich persönlich nicht viel von derartigen „medienwirksamen Tests“, die haben für mich etwas von Effekthascherei und Sensationsjournalismus und sind der Sache selbst eher undienlich. Falls ich ihr Vorhaben jedoch falsch interpretiere und Ihnen wirklich der Jugendschutz am Herzen liegt, sollten Sie vielleicht jemanden Unparteichen (Ordnungsbehörde, Jugendamt, Suchtberatungsstelle) für Ihren Test mit ins Boot nehmen. Dies würde Sachlichkeit in die Aktion bringen und falls Sie im Sinne Ihres Anliegens „positive Treffer“ erzielen sollten, laufen Sie dann weniger Gefahr, wegen Beteiligung/Anstiftung zum Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz belangt zu werden.
Ihr Test würde in meinen Augen auch an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn er mit einer Art „Selbsttest“ beginnt: Mal selber verdeckt schauen (lassen), ob in Ihren und anderen Spielhallen sowie an den Automatenaufstellorten es die Spielhallenaufsichten, Gastwirte usw. es in jedem Fall mit dem Jugendschutz ernst nehmen...

Hallo Herr @Zeuss,

Zitat:
Achja und selbst wenn ich hier die Adresse eintragen würde, so wäre sie doch sogleich auch gelöscht


Tja, das Forum hier soll keinesfalls ein „schwarzes Brett“, wo „Sünder“ namentlich angeprangert werden, sein. Ihnen dürfte es wohl auch nicht so recht sein, wenn möglicherweise das Ordnungsamt oder ein Konkurrent einen Gesetzverstoß bei Ihnen feststellt und Sie und Andere können dies dann kurze Zeit später hier oder woanders im Internet nachlesen. Die Rechte, die Sie für sich gern in Anspruch nehmen würden, sollten Sie auch Anderen gewähren.
Das die OA’s und Jugendschützer einem konkreten Hinweis nicht nachgehen würden, glaube ich eher nicht. Dafür handelt es sich um ein zu sensibles Thema. Allerdings mit populistischen Äußerungen wie „jeder Lottoladen nimmt Wetten von Minderjährigen an“ werden Sie in dieser Richtung nix bewirken.

Ob in Bayern und NRW Wettbüro’s wieder eröffnet haben, entzieht sich im Einzelnen meiner Kenntnis. Bei der sog. Eingriffsverhaltung (z. B. Schließungsverfügung) wird es im Regelfall zu keinem Vollzug von Ordnungsverfügungen kommen, solang das Rechtsschutzverfahren bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. VG Köln > OVG NRW) läuft.

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15 24.07.2006 23:12 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Zitat:
Original von Puz.zle
Hallo Herr @Corleis,

ich finde es sehr löblich, wenn Sie sich für den Jugendschutz uneigennützig angieren wollen...
Allerdings halte ich persönlich nicht viel von derartigen „medienwirksamen Tests“, die haben für mich etwas von Effekthascherei und Sensationsjournalismus und sind der Sache selbst eher undienlich. Falls ich ihr Vorhaben jedoch falsch interpretiere und Ihnen wirklich der Jugendschutz am Herzen liegt, sollten Sie vielleicht jemanden Unparteichen (Ordnungsbehörde, Jugendamt, Suchtberatungsstelle) für Ihren Test mit ins Boot nehmen. Dies würde Sachlichkeit in die Aktion bringen und falls Sie im Sinne Ihres Anliegens „positive Treffer“ erzielen sollten, laufen Sie dann weniger Gefahr, wegen Beteiligung/Anstiftung zum Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz belangt zu werden.


klingt logisch.


Zitat:
Original von Puz.zle

Ihr Test würde in meinen Augen auch an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn er mit einer Art „Selbsttest“ beginnt: Mal selber verdeckt schauen (lassen), ob in Ihren und anderen Spielhallen sowie an den Automatenaufstellorten es die Spielhallenaufsichten, Gastwirte usw. es in jedem Fall mit dem Jugendschutz ernst nehmen...


In unseren Spielstätten müssen alle Mitarbeiter unterschreiben, dass sie keinem Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit gewähren.Lesen
Zuwiederhandlungen werden mit fristloser Kündigung geahndet.Polizei
Bei den bisherigen Tests mussten wir glücklicherweise erst ein mal hiervon Gebrauch machen. Das Arbeitsgericht hat uns glücklicherweise auch Recht gegeben.Respekt


Übrigens: tolle Smilys hier!
16 24.07.2006 23:27 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Minderjährige in Spielhallen ???

@Corleis

Hallo noch mal nach Hamburg,

Zitat:
Original von Corleis
In unseren Spielstätten müssen alle Mitarbeiter unterschreiben, dass sie keinem Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit gewähren.


Ich hoffe mal, Sie meinten auch "keinen Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zur Spielhalle" zu gewähren... Kopfkratz großes Grinsen
Ansonsten sehr vorbildliche Aktion Spitze! mit dem "Selbsttest".

siehe § 6 Abs. 1 Jugendschutzgesetz

Zitat:
Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.


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17 24.07.2006 23:55 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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