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Thema: Vertrieb von Flüssiggas auf Provisionsbasis
VGem Wipper-Eine

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04.01.2007 13:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für die umfangreichen Antworten smile

Dann werden wir die ganze Sache mal in Angriff nehmen. Die Bürgermeisterin wird zwar nicht gerade begeistert sein, da wir aber auf der rechtlich sicheren Seite stehen, dürfte das ja dann ihr Problem sein
Thema: Vertrieb von Flüssiggas auf Provisionsbasis
VGem Wipper-Eine

Antworten: 7
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Vertrieb von Flüssiggas auf Provisionsbasis 04.01.2007 13:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein freundliches Hallo aus Sachsen-Anhalt!

Uns beschäftigt seit längerer Zeit folgendes Problem: An zwei Standorten in unserer Verwaltungsgemeinschaft werden von einem Mineralölkonzern Gasflaschen zum Verkauf angeboten. Hierzu existieren nach unseren Recherchen aktuelle Verträge zwischen den Vertreibern und dem Mineralölkonzern. Für beide Standorte liegen gültige Gewerbeanmeldungen vor. Der Mineralölkonzern hat mit Wirkung vom 01.01.1998 die erste Betriebsstätte angemeldet. Die zweite Betriebsstätte wurde mit Wirkung vom 01.04.2000 vom besagten Mineralölkonzern angemeldet. Soweit so gut smile

Nunmehr gibt der Mineralölkonzern an, dass er an besagten Standorten keine Betriebsstätten unterhält. Vielmehr handele es sich um Standorte für den Vertrieb von Flüssiggas auf Provisionsbasis, an denen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Mineralölkonzern bittet um die Übersendung einer Gewerbeabmeldung für die o.g. Standorte. Und genau hier liegt das Problem verwirrt Kann eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen durchgeführt werden, obwohl das Gewerbe nachweislich noch ausgeübt wird? Müssen die Beiden, die das Flüssiggas auf Provisionsbasis vertreiben, das Gewerbe selbst anmelden oder ist der Vertrieb von Flüssiggas bis zu einer bestimmten Lagerungsmenge nicht anmeldepflichtig? Wir sind diesbezüglich noch zu keinen brauchbaren Erkenntnissen gelangt Kopfkratz Die Personen, die das Flüssiggas auf Provisionsbasis vertreiben, wurden von uns auch schon über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Bei der einen Person dürfte es wahrscheinlich gar nicht mal zu großen Problemen kommen, da diese bereits ein anderes Gewerbe angemeldet hat und dieses um den Vertrieb von Flüssiggas erweitert werden könnte. Aber die andere Person, die noch dazu Bürgermeisterin ist, bereitet uns da schon größere Probleme. Sie weigert sich vehement, dass das Gewerbe von uns abgemeldet wird und sie dieses dann selbst anmelden müsste. Denn dann würden Kosten auf sie zukommen, die sie im Moment nicht hat. Der Fall bereitet uns wirklich Kopfschmerzen und wir wissen nicht, wie wir weiter verfahren sollen. Für gute Ratschläge sind wir sehr, sehr dankbar
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