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Hallo
da das Thema Spielhallen- sowie Aufstellererlaubnis noch vollkommen neu für mich ist hab ich diesbezüglich eine Frage an Euch!
Wenn ein Spielhallenbetreiber (in einer anderen Kommune) bereits dort ein Sozialkonzept abgegeben hat und derjenige bei uns in der Kommune eine "Aufstellererlaubnis" für Spielautomaten beantragt, gilt dann auch das Sozialkonzept was er in der anderen Kommune bzgl. der Spielhalle abgegeben hat oder benötigt er für eine "Aufstellererlaubnis" ein eigenes speziell für die Aufstellung von Spielgeräten?!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
MfG,
AnNiFab
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