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Autor Beitrag
Thema: Security = Bewachungsgewerbe?
Walsrode

Antworten: 2
Hits: 10.716
RE: Security = Bewachungsgewerbe? 24.01.2011 11:14 Forum: Bewachungsgewerbe


Moin Moin aus der Weltvogelparkstadt Walsrode,

Also, gemäß § 34a Gewerbeordnung

(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will
(Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Hier müssten Sie nun erfragen, um welche Tätigkeiten es sich denn im Einzelnen handeln sollen. Dann kommt Ihre Entscheidung, ob es sich um ein o.g. Gewerbe handelt.

Die von Ihnen genannte Bescheinigung der IHK deutet darauf hin, dass nur 40 Unterrichtsstunden absolviert worden sind. Dies genügt jedoch nicht den Anforderungen des nachfolgenden §:

Gemäß § 3 der Bewachungsverordnung ist das Verfahren wie folgt
(1) Die Unterrichtung erfolgt mündlich, die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Die Unterrichtung hat für Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 mindestens 80 Unterrichtsstunden zu dauern(Unternehmer, juristische Personen und die mit der Leitung des Betriebes Beauftragten);

für Personen im Sinne der Nummer 4 (also die angestellten Wachpersonen)muss die Unterrichtung mindestens 40 Stunden dauern. eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Bei der Unterrichtung soll von modernen pädagogischen und didaktischen.....!!!


Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine IHK bereit ist, einen Lehrgang als Ergänzung zum Unterrichtungsnachweis für angestellte Wachpersonen anzubieten und durchzuführen. Vielleicht fragen Sie einfach mal bei der für Sie bzw. den Gewerbetreibenden IHK nach, ob so etwas üblich ist!!!

Gruß aus Walsrode

Klaus Bieker
Thema: Support -> VwV Nds. LöffVZG
Walsrode

Antworten: 0
Hits: 5.930
Support -> VwV Nds. LöffVZG 18.01.2011 21:34 Forum: Downloadbereich


vom Nds. SGB zur Verfügung gestellt am 06. Januar 2011
Thema: Originalunterlagen /Unterrichtungsnachweise
Walsrode

Antworten: 4
Hits: 5.210
RE: Originalunterlagen /Unterrichtungsnachweise2 13.10.2010 17:18 Forum: Bewachungsgewerbe


habe meinen Beitrag zurückgezogen, nachdem ich gemerkt habe, dass wir uns im öffentlichen Bereich befinden. Bei Fragestellung im nichtöffentlichen Bereich gibt es sicherlich mehr Beiträge, da es aus meiner Sicht ein sehr brisantes Thema ist!!!Grüße aus dem zur Zeit noch sonnigen aber kühlen Walsrode!!KB
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