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Zum Ende der Seite springen Originalunterlagen /Unterrichtungsnachweise
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Frühling Frühling ist weiblich
Grünschnabel


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Originalunterlagen /Unterrichtungsnachweise

Hallo BRB,

seid Ihr der Meinung, dass bei der Meldung von Wachpersonen die Unterrichtungs- bzw. Sachkundenachweise "im Original" bei der Gewerbebehörde einzureichen sind? (Unser Ministerium meint, "ja")

Im Landmann/Rohmer wird dazu keine Aussage gemacht.
Iim Gesetz heiß es nach § 9 (3) BewachV:
Der Gewerbetreibende hat die Wachperson, die er beschäftigen will, der zuständigen Behörde unter Übersendung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Unterlagen vorher zumelden.

Ich bin der Meinung, dass der Bewerber beim Bewachungsunternehmen bereits Kopien einreicht, so dass der Gewerbetreibende damit nicht im Besitz der Originale ist und somit auch nicht nicht an uns als Behörde weiterleiten kann. (Wer legt bei einer Bewerbung Originale bei?)

Wenn ein hinreichender Grund vorliegt, dann kann/sollte die Behörde die Originalunterlagen zur Einsicht verlangen.
1 13.10.2010 15:18 Frühling ist offline E-Mail an Frühling senden Beiträge von Frühling suchen
Solon
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Soller   Zeige Soller auf Karte Soller ist männlich
Jungspund


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Hallo Frühling smile ,

bin zwar nicht aus Brandenburg (war doch mit BRB gemeint, oder?), aber vielleicht interessiert Dich meine Meinung trotzdem. Also, ich denke, dass die BewachV recht eindeutig ist. Daher fordere ich von den Unternehmern Originale oder zumindest beglaubigte Kopien der Sachkunde/Unterrichtungsnachweise zur Ansicht an.

Viele Grüße aus Niedersachsen.
2 13.10.2010 15:40 Soller ist offline E-Mail an Soller senden Beiträge von Soller suchen
Solon
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Walsrode   Zeige Walsrode auf Karte Walsrode ist männlich
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RE: Originalunterlagen /Unterrichtungsnachweise2

habe meinen Beitrag zurückgezogen, nachdem ich gemerkt habe, dass wir uns im öffentlichen Bereich befinden. Bei Fragestellung im nichtöffentlichen Bereich gibt es sicherlich mehr Beiträge, da es aus meiner Sicht ein sehr brisantes Thema ist!!!Grüße aus dem zur Zeit noch sonnigen aber kühlen Walsrode!!KB

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Walsrode: 13.10.2010 17:18.

3 13.10.2010 17:09 Walsrode ist offline E-Mail an Walsrode senden Homepage von Walsrode Beiträge von Walsrode suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ........ und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Da es wohl in der Vergangenheit zu Fälschungen gekommen ist, versieht unsere IHK die Unterrichtungsnachweise im Bewachungsgewerbe nunmehr mit einem enstsprechenden Siegel.

Deshalb sollte auch das Original oder beglaubigte Kopien verlangt werden. Denn die Bescheinigung über die Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) ist m. E. entsprechend § 3 Abs. 2 BewachVO ebenso eine Urkunde, wie ein Personalausweis. Hier reicht auch keine Kopie.

Wir machen es in aller Regel so, dass anfangs eine Kopie eingereicht wird, damit das Prüfungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Vor einer abschließenden Entscheidung ist uns das Original vorzulegen. Dieses kann im Zweifel auch der Bewacher tun, dem die Urkunde ja ausgehändigt wurdel.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
4 13.10.2010 17:18 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


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Moin

Zitat:
... versieht unsere IHK die Unterrichtungsnachweise im Bewachungsgewerbe nunmehr mit einem enstsprechenden Siegel.


ergänzend dazu: Dieses Siegel ist eine Art Hologram, dass auf schlechten Kopien, wegen der Reflektion, nur als schwarzer Fleck sichtbar ist.

Daher auch hier die Vorgehensweise wie vom Kollegen aus CLP

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
5 14.10.2010 07:58 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
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