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Hallo,
stelle heute nun meine erste Frage im Forum.
Handelt es sich bei folgender Tätigkeit um ein anzeigepflichtiges Gewerbe nach § 14 GewO?
Ausübung telepahischer Tierkommunikation
Tierkinesiologie
Reiki für Tiere
Futtermittel austesten
Apportiertraining
Beschäftigungstherapien für Hunde
Der Anwalt der Tiertherapeutin meint nein.
Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um einen freien Beruf handelt und somit anzeigepflichtig ist.
Gruß A. Wirths
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