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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Anzeigepflicht nach § 14 GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Anzeigepflicht nach § 14 GewO
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a.wirths   Zeige a.wirths auf Karte
Grünschnabel


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Anzeigepflicht nach § 14 GewO

Hallo,

stelle heute nun meine erste Frage im Forum.

Handelt es sich bei folgender Tätigkeit um ein anzeigepflichtiges Gewerbe nach § 14 GewO?

Ausübung telepahischer Tierkommunikation
Tierkinesiologie
Reiki für Tiere
Futtermittel austesten
Apportiertraining
Beschäftigungstherapien für Hunde

Der Anwalt der Tiertherapeutin meint nein.
Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um einen freien Beruf handelt und somit anzeigepflichtig ist.

Gruß A. Wirths
1 07.11.2006 08:30 a.wirths ist offline E-Mail an a.wirths senden Beiträge von a.wirths suchen
Solon
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L. Möller   Zeige L. Möller auf Karte L. Möller ist männlich
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Guten Morgen,

bei den von Ihnen genannten Betätigungen handelt es sich definitiv um Gewerbe. Eine freiberufliche Betätigung liegt nur vor, wenn hierzu eine höhere Qualifikation (durch eine wissenschaftliche Ausbildung, d. h. Uni-Studium) erforderlich ist oder die Person sich künstlerisch oder schöpferisch betätigt (vgl. GewO, Rd-Nr. 24 zu § 14 Landmann/Rohmer). Bei dieser Betrachtung käme höchstens die Reiki-Spende grundsätzlich in die Nähe einer wissenschaftlichen Betätigung, allerdings gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die die Tätigkeit des Reikimeisters/-lehrers dem Heilpraktikerberuf zuordnet, so dass es sich auch dabei um ein Gewerbe im Sinne des § 14 GewO handelt.
(GewA R 202/1999)

Ich würde also auf eine Gewerbeanmeldung bestehen.

Gruß aus Henstedt-Ulzburg
L. Möller
2 07.11.2006 11:45 L. Möller ist offline E-Mail an L. Möller senden Homepage von L. Möller Beiträge von L. Möller suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wie auch bereits gesagt wurde, spricht sehr viel dafür, dass es sich bei dem überwiegend Teil der Tätigkeiten um die einer gewerblichen handelt.

Wenn schon nach neuester Rechtsprechung das "Wahrsagen" nicht mehr als "sozial Unwertig" oder "Humbug", sondern als eine gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, muss dieses natürlich auch für "telepathische Tierkommunikation" gelten. Einen Studiengang und ein entsprechendes Diplom gibt es hierfür m. E. nicht. Und es ist m. E. auch egal, ob ich "mittels Telepatie" gegen Entgelt dem Hund sage, dass er ein armer Hund ist, oder aber mittels Telepatie Löffel durch den Raum schweben lasse oder mir hierdurch die Zukunft des armen Hundes oder eines Schweines voraussagen lasse. Wobei beim Schwein muss man eh feststellen, dass es "Wurscht" ist, was aus ihm wird. .

Und das Austesten von Hundefutter und das Ausbilden und Beschäftigen von Hunden(gegen Entgelt) ist auch eine ganz normale gewerbliche Tätigkeit und unterliegt somit den Anzeigepflichten der Gewerbeordnung. Lediglich die "Reiki-Spende" ist, wie auch schon gesagt, den Heilberufen (Heilhilfsberufen) zuzurechnen und fällt damit aus den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung heraus (§ 6 GewO).

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3 07.11.2006 13:10 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi,

ich stimme meinen Vorrednern fast vollständig zu, muss Herrn Kramer aber in einem Punkt widersprechen:

Reiki gehört nicht zu den Heilhilfsberufen und ist daher Gewerbe.

Viele Grüße
A. Thien
4 07.11.2006 13:30 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und nochmals ein freundliches Moin aus Cloppenburg!


Frau Thien hat natürlich recht. Dasselbe habe ich ja auch schon mal gepostet,

War eben irgendwie geistig ganz weit weg, und habe deshalb eine alte Entscheidung aus 1998 im Kopf gehabt, wo das OVG NRW die Reiki-Geschichte der Heilkunde zugeordnet hat (Urt. v. 2.12.1998 - 13 A 5322/96).

Man mag mir diesen "Fauxpax" nachsehen!!!

....... und wer nicht will, der läßt es!!

@ Frau Thien: Schön, dass es Sie gibt!

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5 07.11.2006 13:47 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Ein freundliches Hallo aus Euskirchen,

auch ich sehe bei den Tätigkeiten durchweg eine ganz normale Anmeldepflicht und stimme daher meinen Vorrednern zu.

Ich habe bei der Auflistung von Futtermittel austesten spontan gedacht, warum isst der Gewerbetreibende das jetzt auch noch selbst ?? - hübsche Gründeridee -

@Herrn Kramer: Ihr smilie muss aber ganz bedröppelt feststellen, dass Frau Thien nicht da ist ! tröööst Ei Ei

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6 07.11.2006 14:47 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
a.wirths   Zeige a.wirths auf Karte
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Anzeigepflicht

Danke für die ganzen Infos.

Werde nun an meiner Entscheidung festhalten und die Dame zur Anmeldung auffordern.

Gruß aus dem sonnigen Rhein-Sieg-Kreis
7 08.11.2006 09:33 a.wirths ist offline E-Mail an a.wirths senden Beiträge von a.wirths suchen
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